Werktage

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DEr DSAmstag ist weiter ein Werktag.

Allein aus der Frmulierung in § 193 Sonn-, Feitag, oder Samtag, kann man chließen, das der Samstag zwar ein Werktag ist, aber bei dieser Fristberechnung explizit anders behandelt werden soll.

Man kann zuätzlich daraus schließen, das diese Regelung da gelten soll, wo z. B. am Samstag regelmäßig nicht gearbeitet wird (Finanzamt).

Bei einem Kaufvertrag über ein gut, was in einem Ladengeschäft gehandelt wird, würde der Samtag eindeutig mitzählen.

Also, Samstag ist Werktag. Soll er ausnahmesweise mal nicht so behandelt werden, ist es explizit zu erwähnen, wie z. B. bei § 193 BGB.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Man sollte auf den Unterschied zwischen Werktag und Arbeitstag achten; der Samstag ist prinzipiell ein Werktag, es sei denn ein Feiertag fällt auf einen Samstag.

Also hat die Übergabe in Deinem theoretischen Fall auch spätestens am Samstag zu erfolgen.