Werde ich als auslandsdeutscher Deutsche Rente bekommen?

7 Antworten

Solltest Du Rentenansprüche haben, was ich gem. Deiner wenigen Angaben bezweifle, bekommst Du die Rente, egal wo Du lebst!

Aber beantragen musst Du die dann schon! 😁

Die deutsche gesetzliche Rente musst du dir wie eine Versicherung vorstellen. Man zahlt also in die Versicherung ein und wenn man die Voraussetzungen erfüllt, bekommt man eine Rente aus dieser Versicherung. Egal, wo man geboren ist oder welche Staatsbürgerschaft man hat.

Wenn man die Voraussetzungen nicht erfüllt, gibt es keine Rente.

Die reguläre Altersrente | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)

Die Höhe der Rente hängt von den Beiträgen an, die man eingezahlt hat. Eine Mindestrente gibt es nicht.

Du muß in Deutschland 5 Jahre Versicherungspflichtig beschäftigt sein, damit dir überhaupt Rente zusteht.

Ergo nein, ein 400 € Job ist meist ein Minijob du die meisten verzichten auf die 7 € die sie theoretisch freiwillig in die Rentenkasse einzahlen müssten.

Zum Thema Grundrente, hier mußt du meines Wissens und so wie ich das verstanden habe nach mindest 33 Jahre gearbeitet haben und wenigstens 30% des Durchnittslohnes verdient haben, damit dir diese zusteht, ob diese an den Wohnort Deutschland gebunden ist, kann ich dir auch nicht sagen.

Inwiefern dir Grundsicherung zustehen würde steht auf einem anderen Blatt, aber um Grundsicherung zu bekommen, müsstest du in Deutschland leben.

"allerdings nur 400 Euro Netto verdient da mein Arbeitgeber mich gleich auf Harz 4 gesetzt hat."

Das ist nicht möglich- kein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer "auf Hartz IV setzen".

Du hattest vermutlich einen Minijob - ob Du daraus einen Rentenanspruch generiert, hängt davon ab, ob Du in due Rentenkasse eingezahlt hast und wenn ja, wie lange, ein ganz eventuell bestehender Anspruch wäre aber minimal.

"Schließlich bin ich Deutscher Staatsbürger."

Und? Das allein qualifiziert Dich doch nicht für eine Rente.

Von irgendwas hast Du doch auch im Ausland gelebt. Vielleicht resultiert daraus ein Abspruch auf Rente im Aufenthaltsland.