Wie hole ich die Ausschüttung einer schweizerischen Holding nach Deutschland?
Ich bin deutscher Staatsbürger und wohne, arbeite freiberuflich in Deutschland und versteuere in Deutschland.
Nun habe ich die Möglichkeit, zusätzlich zu meiner freiberuflichen Tätigkeit einen Gesellschaftsanteil an einer schweizerischen Holdinggesellschaft zu erwerben. An der Bonität der übrigen Gesellschafter besteht kein Zweifel.
Auf den ersten Blick scheint es auch aus steuerlicher Sicht sehr verlockend: Die Holding versteuert ihren Gewinn in der Schweiz mit nur äußerst geringem Steuersatz. Der deutsche Steuersatz fällt nach Aussage des schweizerischen Rechtsanwalts - jedenfalls bis dahin - nicht an, weil es das in der Schweiz verdiente Geld einer dortigen juristischen Person ist.
Aber: Was passiert, wenn ich meinen Gewinnanteil entnehme und nach Deutschland transferiere? Oder an einem konkreten Beispiel: Wenn ich zB 100.000 CHF entnehme und damit in Deutschland etwas kaufen möchte? Zahle ich dann bei Grenzübertritt oder wie auch immer die Differenz zu meinem deutschen Steuersatz nach? Oder ist es ganz simpel versteuertes Geld und damit frei von mir nach Deutschland einführbar?
Herzlichen Dank für Ihre Antworten.
1 Antwort
Stuern fallen nur an, wenn Gewinne oder andere Ausschüttungen an die Gesellschafter erfolgen ( wäre noch gut zu wissen, was für eine Rechtsform die Holding hat: AG oder GmbH), also nur wenn die Gesellschaft an die Teilhaber Geld auszahlt - entnehmen kann mann eigentlich nicht, es sei denn, alle anderen Teilhaber sind damit einverstanden. Die Besteuerung der Firma in der Schweiz hat nichts mit der Besteuerung Deiner Person als Gesellschafter (Teilhaber) zu tun - sobald die Gesellschaft Gewinne (oder andere Vorteile) ausschüttet gilt dies als Einkommen des Gesellschafters und ist als solches steuerpflichig. Das gezeichnete Gesellschaftskapital ist ausserdem Vermögenssteuerpflichtig.
Eine Ausschüttung gilt als erfolgt, wenn das Geld dem Teilhaber zur Verfügung steht, also z.B. auch duch Gutschrift auf einem Gesellschafterkontokorrrent in der Firma von dem das Geld dann jederzeit bezogen werden kann. Jegliche Form von Ausschüttung gilt als Einkommen und ist als solches steuerpflichtig.
In der Schweiz fällt Einkommens (oder Quellen) -steuer aus Kapitalgewinnen nur für hier lebende Personen an, hingegen wird eine 35% Verrechneungssteuer zurückbehalten und an die Eidg. Finanzverwaltung abgeliefert.
In Deutschland hast Du alle Ausschüttungen als Einkomen zu versteuern, natürlich zusätzlich zu Deinem Einkommen und zum dies Zeitpunkt der Gutschrift oder Mitteilung der Auschüttung durch die Firma (auch wenn Du das Geld noch nicht wirklich bezogen hast!). Nach Bezahlung Deiner deutschen Steuern kannst Du beim zuständigen Steueramt eine Bescheinigung verlangen, die als Nachweis dient, um bei der Eidgen. Steuerverwaltung die Rückforderung der einbehaltenen Verrechnungssteuer von 35% einzuleiten. Ist leider alles etwas kompliziert. Für persönlichere Fragen findest Du mich im Kontakt unter www.qimp.ch.
wäre noch gut zu wissen, was für eine Rechtsform die Holding hat: AG oder GmbH
Wozu wäre das gut zu wissen? Was würde sich denn da für den Anteilseigner ändern?