Wie hole ich die Ausschüttung einer schweizerischen Holding nach Deutschland?

1 Antwort

Stuern fallen nur an, wenn Gewinne oder andere Ausschüttungen an die Gesellschafter erfolgen ( wäre noch gut zu wissen, was für eine Rechtsform die Holding hat: AG oder GmbH), also nur wenn die Gesellschaft an die Teilhaber Geld auszahlt - entnehmen kann mann eigentlich nicht, es sei denn, alle anderen Teilhaber sind damit einverstanden. Die Besteuerung der Firma in der Schweiz hat nichts mit der Besteuerung Deiner Person als Gesellschafter (Teilhaber) zu tun - sobald die Gesellschaft Gewinne (oder andere Vorteile) ausschüttet gilt dies als Einkommen des Gesellschafters und ist als solches steuerpflichig. Das gezeichnete Gesellschaftskapital ist ausserdem Vermögenssteuerpflichtig.

Eine Ausschüttung gilt als erfolgt, wenn das Geld dem Teilhaber zur Verfügung steht, also z.B. auch duch Gutschrift auf einem Gesellschafterkontokorrrent in der Firma von dem das Geld dann jederzeit bezogen werden kann. Jegliche Form von Ausschüttung gilt als Einkommen und ist als solches steuerpflichtig.

In der Schweiz fällt Einkommens (oder Quellen) -steuer aus Kapitalgewinnen nur für hier lebende Personen an, hingegen wird eine 35% Verrechneungssteuer zurückbehalten und an die Eidg. Finanzverwaltung abgeliefert.

In Deutschland hast Du alle Ausschüttungen als Einkomen zu versteuern, natürlich zusätzlich zu Deinem Einkommen und zum dies Zeitpunkt der Gutschrift oder Mitteilung der Auschüttung durch die Firma (auch wenn Du das Geld noch nicht wirklich bezogen hast!). Nach Bezahlung Deiner deutschen Steuern kannst Du beim zuständigen Steueramt eine Bescheinigung verlangen, die als Nachweis dient, um bei der Eidgen. Steuerverwaltung die Rückforderung der einbehaltenen Verrechnungssteuer von 35% einzuleiten. Ist leider alles etwas kompliziert. Für persönlichere Fragen findest Du mich im Kontakt unter www.qimp.ch.

wäre noch gut zu wissen, was für eine Rechtsform die Holding hat: AG oder GmbH

Wozu wäre das gut zu wissen? Was würde sich denn da für den Anteilseigner ändern?

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