Wer zahlt den Einbau eines Waschtisches inkl. Waschbecken in einer Mietwohnung?
Hallo,
wir stehen kurz vor dem Umzug in eine neue Mietwohnung. Gestern waren wir zum Abmessen und Besprechen vor Ort. Dabei haben wir festgestellt, dass unser Vermieter (vorheriger Bewohner der Wohnung) im Bad den Waschtisch und das Waschbecken abmontiert hat.
Auf die Frage, wer diesen ersetzt, hat er uns dafür verantwortlich gemacht. Also müssen wir nun einen Waschtisch, ein Waschbecken und einen Wasserhahn kaufen...
Hinweis: wir haben noch ein weiteres Bad in der Wohnung indem ein Waschbecken montiert ist.
Muss den Kauf nun der Vermieter tragen oder wir als Mieter? Gibt es dazu eine Passage im Gesetz?
Vielen Dank schon im voraus!
3 Antworten
Dabei haben wir festgestellt, dass unser Vermieter (vorheriger Bewohner der Wohnung) im Bad den Waschtisch und das Waschbecken abmontiert hat.
Zum Zeitpunkt der Wohnungsbesichtigung und der Unterzeichnung des Mietvertrages, waren Waschtisch und Waschbecken vorhanden - also Bestandteil der angemieteten Wohnung - und auch im Mietvertrag wurde vermutlich nichts anderes ausgewiesen - somit muss der Vermieter die entsprechenden Kosten übernehmen.
Wenn der MV noch nicht abgeschlossen wurde, gibt es nur 2 Möglichkeiten:
- Dem VM mitteilen, dass ihr die Wohnung ohne die Badausstattung nicht nehmt. Er baut diese dann entweder ein oder sucht sich einen anderen Mieter.
- Die Wohnung im jetzigen Zustand nehmen und selbst einbauen. Das würde ich dann in jedem Fall im MV vermerken und die Sachen bei Auszug wieder ausbauen. Allein schon aus Prinzip ;-)
Zwei Sachen.
Zum einen, je nach Bundesland muss aus Sicherheitsgründen Wasserhahn und Waschbecken/Waschtisch vorhanden sein um eben einen Wasserschaden zu verhindern. Gilt für Küche und Bad.
Zum anderen Gemietet wie gesehen, d.h. wenn bei eurer Besichtigung die Sachen vorhanden waren, kann der VM diese nicht einfach wieder ausbauen, es sei denn, er hat euch bei Besichtigung drauf hin gewiesen.
Wir haben allerdings noch keinen Mietvertrag unterschrieben, da wir bereits im selben Haus wohnen und der Umzugstag noch nicht fest steht.