Wer und wieviel Rundfunkgebührenmussbezahlt werden?

2 Antworten

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/informationen_zum_meldedatenabgleich/index_ger.html

..... "Die von den Melde­ämtern über­mittelten Daten lassen keinen Rück­schluss auf eine konkrete Wohn­situation zu. So können beispiels­weise in einem Haus auch mehrere Wohnungen sein. Es ist für den Beitrags­service nicht erkenn­bar, wer zusammen in einer Wohnung lebt."....

Da die Person nur zeitweise zu Besuchszwecken in eurem Haushalt angemeldet lebt und von diesem/eurem Haushalt die Rundfunk Gebühren bereits abgeführt werden, solltet ihr dies dem Beitrags­service mittels Vertrags Nummer mitteilen.

Schlicht und ergreifend .... es ist ein Beitrag pro Haushalt zu leisten , also bleibt er weiterhin bei den bisherigen 17,50 Euro im Monat. .... Wie Ihr das im Innenverhältnis aufteilt, bleibt Euch überlassen.

Also muss der Freund dem Rundfunkservice lediglich mitteilen, dass Ihr unter Nummer XY bereits einen Beitrag für diesen Haushalt leistet.