Wenn Bauer Milch und Fleisch ab Hof verkauft, muß er Gewerbe anmelden? Werden Steuern fällig?

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Es wäre mir neu, dass ein Landwirt ein Gewerbe anmelden muss, schliesslich ist er ja ein Erzeugerbetrieb, dessen Einnahmen ausschliesslich aus dem Verkauf seiner Erzeugnisse und dem Erhalt von Fördermitteln bestehen. Eine Buchführung muss er zwar machen, ebenso wie eine Steuererklärung.

Anders ist die Sachlage, wenn er einen Hofladen betreibt. Hierzu erhält er aber die notwendigenInformationen von seiner Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.

Beim Verkauf von Fleisch sind zusätzliche Auflagen bei der Schlachtung zu beachten, denn die Hausschlachtungen sind inzwischen ja weitgehend mit Auflagen belegt.