Welcher Name bei der Gewerbeanmeldung?
Guten Tag,
bei der Gewerbeanmeldung wird man aufgefordert, einen Namen anzugeben unter welchem das Geschäft geführt wird. Mir ist bewusst, dass ich mit einem nicht eingetragenen Einzelunternehmen zwar einen Fantasienamen benutzen darf, jedoch auch immer den echten Namen auf z. B. Rechnungen schreiben muss.
Meine Frage ist nun: Gebe ich bei dem Feld in der Anmeldung bereits meine Fantasie-Unternehmensbezeichnung oder etwas anderes an?
3 Antworten
Vielleicht solltest Du besser zunächst einmal ein Existenzgründerseminar besuchen!
Wer bei solchen Lächerlichkeiten bereits scheitert .....
Ansonsten viel Erfolg und Glück! 🍀🍀🍀
Ich habe es kurz nach dem Posten rausgefunden. Trotzdem "danke"
In einer Gewerbeanmeldung als Einzelunternehmer werden grundsätzlich keine Fantasienamen genannt. Das kannst du später im Geschäftsbetrieb machen.
Wenn du dein Geschäft nicht ins Handelsregister eingetragen hast, dann läuft das Gewerbe ausschließlich auf deinen Namen. Da gibt es keine Fantasienamen!
Auf deine Visitenkarte kannst du schreiben was du willst. Bei einer nicht eingetragenen Firma hat die Gewerbeanmeldung auf die Person zu laufen. Außerdem ist der Personalausweis mit einzureichen.
Ich habe als Einzelunternehmer zwei Firmen mit Fantasienamen. Auf der einen Visitenkarte steht auch mein Name, auf der anderen nicht.