Kleineunternehmen vs. e.K. Einzelunternehmen?

1 Antwort

Hallo Kestena,

1. Hast du keine Angestellten, beschäftigst du auch niemanden und musst hier die Zahl "0" eintragen. Du selbst leitest dieses Einzelunternehmen, das gilt nicht als "angestellt".

2. Bist du ein Einzelunternehmer mit dem Zusatz "eingetragener Kaufmann (e.K.)", gilt deine Tätigkeit als kaufmännische Tätigkeit, du wirst ins Handelsregister eingetragen und bist verpflichtet, Bilanz zu führen. Ausnahme: Dein Umsatz bleibt in zwei aufeinander folgenden Jahren unter 600.000€ und der Gewinn unter 60.000€. Dann genügt auch die einfache Einnahmen-Überschuss Rechnung.

Führst du dein Einzelunternehmen als Kleingewerbe, giltst du nicht als Kaufmann im engeren Sinne. d.h. du bist nicht im Handelsregister eingetragen. Für eine Klassifizierung als Kleingewerbetreibender ist z.B. die Anzahl deiner Geschäftsräume, die Mitarbeiterzahl etc. ausschlaggebend ("Art oder Umfang kaufmännisch eingerichteten Betrieb"). 

Zum "kaufmännisch eingerichteten Betrieb" gibt es auch eine genauere Erläuterung von der IHK Berlin: 

https://www.ihk-berlin.de/recht_und_steuern/Handelsregister/Der_kaufmaennische_Geschaeftsbetrieb/2253574

Als Kleingewerbetreibender kannst du die Buchführung nach Einnahmen-Überschuss Rechnung machen und bei einem Umsatz unter 17.500€ auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Zur Kleinunternehmerregelung haben wir einen Beitrag auf unserer Homepage erstellt: 

https://debitoor.de/gruenderlounge/unternehmensgruendung/was-ist-die-kleinunternehmerregelung

Viele Grüße,

Andrea