Welche Strafe kommt auf mich (Halter ) des Autos und auf mein Mann zu der ohne mein Wissen und ohne Fahrerlaubnis gefahren ist?

4 Antworten

Der Tatvorwurf gegen dich würde hier lauten "anordnen oder zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis" (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG).

Für eine Strafbarkeit müsste dir aber entweder Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Wenn dein Mann soweit klar im Kopf ist und eine solche oder eine ähnliche Tat noch nicht begangen oder versucht hat, musst du m. E. nicht die PKW-Schlüssel vor deinem volljährigen und zurechnungsfähigen Ehemann verstecken. Eine Verteilung deiner Person halte ich daher für unwahrscheinlich.

Bedeutet aber für die Zukunft, dass du ab sofort tatsächlich die Schlüssel an einem Ort aufbewahren musst, an dem dein Mann keinen Zugriff hat. Ansonsten wird man dir eine Wiederholungstat mit anlasten.

"mein Mann hat ohne mein Wissen das Auto genommen um 6 Uhr morgens und ist ohne Fahrerlaubnis gefahren ich habe es durch den Brief erst erfahren wo er mit 53kmh zu viel geblitzt wurde"

Das entscheidende ist doch zunächst einmal:

Da die ja zunächst ersteinmal gar nicht wissen, wer überhaupt gefahren ist, konnten die bisslang auch nicht prüfen, ob diese Person einen Führerschein hat.

Mit Glück brauchst Du einfach nur die Strafe zahlen und nichts weiter wird passieren.

Mit Pech ist das bereits jemanden oder wird es noch jemanden auffallen, dass das Bild gar nicht zu Frau xyz passt.

Euch viel Glück! 🍀🍀🍀

Selina2007 
Fragesteller
 28.06.2023, 17:25

auf Dem Bild ist ja mein mann zu sehen von daher denke ich nicht das ich sagen kann das ich das war und die Strafe auf mich nehmen denn wäre kein foto dabei gewesen hätte ich es gemacht aber in dem Fall sieht man doch das es ein mann ist und keine Frau :(

0
Schubert610  28.06.2023, 17:34
@Selina2007

mit 53 KmH zu viel will die Busgeldstelle den Fahrer wissen, weil es Punkte und Fahrverbot gibt.

1
Answer123  28.06.2023, 18:21
@Schubert610

So sieht es aus. Die Behörde gibt sich mit einer reinen Zahlung hier nicht zufrieden. Wenn der Halter offenkundig nicht der Fahrer war, kann der Halter nicht als solcher belangt werden.

Allerdings hätte die FS als Halterin ein Zeugnisverweigerungsrecht. Dann muss die Behörde selbst herausbekommen, wer gefahren ist.

1
Schubert610  28.06.2023, 19:07
@Answer123

aber dann kann man der Halterin meines Wissens als Auflage geben ein Fahrtenbuch zu führen, und das ist nicht lustig wenn man jede Fahrt eintragen muß.

2
Answer123  29.06.2023, 23:10
@Schubert610

Ja, das kann in der Tat passieren. Kommt letztlich auf die Behörde an, ob sie das macht.

Ist auch durchaus möglich, dass die Behörde es anderweitig schafft, den Fahrer zu ermitteln. Beim letzten geringfügigen (keine Punkte!) Verkehrsverstoß meines Bruders mit dem PKW unseres Vaters hat die Behörde nach Aussageverweigerung des Halters zeitgleich mich und meinen Bruder als Beschuldigte angehört (wie auch immer man zwei Personen zeitgleich beschuldigen kann, einen Verstoß begangen zu haben, den nur eine Person begangen haben kann). Vermutlich haben die festgestellt, dass der Halter nicht der Fahrer sein kann und daraufhin eine EMA-Abfrage gemacht (sind alle unter der selben Adresse gemeldet).

0

Es gibt eine Möglichkeit: Du bezahlst einfach und akzeptierst die Strafe oder gib Ihn als Fahrer an und er lebt mit den weiteren Konsequenzen. So oder so, wird es Konsequenzen geben. Nur könnte man sie minimieren, wenn du nicht angibst, dass er gefahren ist und es auf dich nimmst.

Der Straftatbestand des Fahrens ohne fahrerlaubnis wird auch durch "zulassen" durch den Halter verwirklicht. Natürlich muss man dir einen gewissen Vorsatz nachweisen können.

Geldstrafe oder bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe.