Welche Kosten entstehen bei Krankenhausaufenthalt durch Alkoholintoxikation?
Hallo,
letzte Nacht wurde ich mit dem Rettungswagen in die Notaufnahme gefahren. Dort musste ich auch bis zur Visite in der Früh bleiben. Ich war wohl vollkommen bewusstlos und nicht mehr ansprechbar (keine Schmerzreize etc..). In der Notaufnahmen bekam ich lediglich eine Infusion. Ich bin nicht gesetzlich versichert sondern über die freie Heilfürsorge. Als der RTW kam, war ich bewusstlos, sodass ich selbst nicht die Möglichkeit hatte meine Versichertenkarte zu übergeben. Später sah ich dann, dass auf einem Dokument die falsche Kasse angegeben war. Ich habe dies sofort gemeldet und meine eigentlich Karte wurde neu eingescannt. Welche Kosten kommen durch den Abtransport und die „Nacht“ in der Notaufnahme auf mich zu?
2 Antworten
Ich würde sagen, es werden keine Kosten auf Dich zukommen. Das übernimmt der Staat. Denn diese Behandlung war notwendig. Auch wenn die Ursache im Alkohol liegt.
Deinem Chef solltest Du aber besser nichts von Deinen Aktivitäten am Wochenende erzählen, ...
Gar keine außer den Kosten für die Rettung. Und diese wird, zumindest in AT nicht eingeklagt.