WBS ohne MeldeAdresse?
Hallo was mache ich wenn ich in Potsdam einen WBS beantragen möchte. Wohne aber derzeit in Münster bei meinem Partner oder bei meinem Papa als Besuch . Meine Wohnung hatte ich zum 31.01.23 gekündigt. Da ich dachte schnell eine Wohnung zu finden . Einen neuen Wohnsitz besitze ich noch nicht . Weis nicht wie ich das Formular jetzt ausfüllen soll .
3 Antworten
Jede/jeder muss eine Meldeadresse haben.
Hast Du dich nicht angemeldet, verstößt Du aktuell gegen das Meldegesetz, was teuer werden kann.
Also solltest Du dich beim Freund oder bei Papa übergangsweise anmelden.
Alternativ musst Du dich als OFW (" ohne festen Wohnsitz") anmelden. Dann bekommst eine Meldeadresse bei den Caritas oder anderen Einrichtungen. Ist eigentlich für Obdachlose gedacht.
Fakt ist aber, Du musst eine Meldeadresse haben!!!
"Wer in Deutschland lebt, muss dort gemeldet sein (allgemeine Meldepflicht): Jede in Deutschland lebende Person ist verpflichtet, sich bei der für ihren Wohnort zuständigen Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die Wohnung anzumelden, § 17 Abs. 1 BMG"
Wenn Du derzeit in Münster bei Deinem Partner lebst, mußt Du Dich zumindest an die deutschen Meldevorschriften halten. Wenn Du bis zu 3 Wochen als Besuch bei Deinem Vater lebst, so gelten die Meldevorschriften nicht. Der WBS ist nicht an die Meldeadresse gebunden, jedoch an die Stadt, in der Du eine Wohnung suchst.
Du hast keinen Anspruch auf einen WBS in einem anderen Bundesland bzw. Landkreis.