Wasserabrechnung: In unserer WEG ist die Summe der Einzelzähler ca 60% des Hauptzählers. Wie muss abgerechnet werden?

2 Antworten

Was Du schreibst ist Schmarrn. Die Zählerstände sind für die Abrechnung nicht relevant sondern der Verbrauch. Zu beachten ist dabei ebenfalls dass die Zählerstände für die Abrechnung ziemlich zeitnah erfasst werden. Zudem geht aus der Fragestellung nicht hervor, ob es auch Zapfstellen gibt, die nicht erfaßt werden - wie Gartenwasser oder Wasserhähne zur Entnahme für Putzwasser. Zudem sorgen überdimensionierte Zähler von den Wasserversorgern oftmals für deutliche Verbrauchsabweichungen.

Prinzipiell nimmt man die vom Wasserversorger in Rechnung gestellten Kosten und setzt diese als 100% für die Summe der Einzelverbräuche. Aus der Relation der Einzelverbräuche ergeben sich dann die Kosten je Wohnungseigentümer.

BKlett 
Fragesteller
 12.07.2016, 17:54

Danke für die schnelle Antwort. Es sind alle Zapfstellen. Meine Frage ist, können bei dieser großen Differenz die Werte der Einzeluhren zur Abrechnung herangezogen werden oder muss nach anderen Kriterien abgerechnet werden?

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Snooopy155  12.07.2016, 19:41
@BKlett

Wenn alle Wasseruhren noch im Eichzeitraum befinden, dann wird der Wasserverbrauch nach dem Verhältnis der Einzelverbräuche abgerechnet.

Unabhängig sollte man auch herausfinden, warum eine solch große Abweichung stattfinden kann. Dazu ist aber auch eine Analyse der der Einzelverbräuche vorzunehmen - möglicherweise hat hier auch ein Verbraucher an der Wasseruhr Manipulationen vorgenommen. Dazu sollte man aber über die Verwaltung einen Fachmann hinzuziehen 

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HilfeHilfe  13.07.2016, 06:58
@Snooopy155

eine gewisse abweichung gibt es immer. Grundsätzlich ist erstmal der verbrauch der von den wasserwerken errechnet wurde zu zahlen und dann analog der zähler der wohnungen aufzuteilen.

Wir haben zB immer 3% abweichung die wird umlegen. Es gibt auch gewisse gründe dafür: wasserrücklauf, eure zähler ungenauer wie die der stadt. Evtl sind zapfstellen nicht an eine wohnung angeschlossen ( z B Garten).

Bei 60 % würde ich auch tendieren mal zu forschen 

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Snooopy155  13.07.2016, 09:56
@HilfeHilfe

Wasserzähler dürfen im Unteren Meßbereich bis zu +/- 10% Meßfehler aufweisen. Ein zu groß dimensionierter Wasserzähler vom Wasserversorger führt dazu, dass fast alle Entnahmemengen der Endverbraucher sehr ungenau erfasst werden.

"eure zähler ungenauer wie die der stadt" - das ist Schmarrn, denn die Eichvorgaben und die Anforderungen an die Meßgenauigkeit gelten für alle Zähler! Die Krux ist nur, es wird immer unterschieden zwischen unterer und oberer Meßbereich. Bei großen Entnahmemengen je Sekunde sind nur +/- 4% Meßfehler erlaubt, bei kleinen Abnahmemengen ist dieser Wert allerdings +/- 10 %. Und noch eines, der Meßfehler darf lt. Gesetz doppelt so hoch sein wie der Eichfehler.

Da Wasserzähler älterer Bauart auch mitunter durch Magnetkräfte  in der genauen Erfassung gestört werden konnten, sollten auch Manipulationen nicht ausgeschlossen werden, vor allem, wenn sich die Zähler in den Wonungen befanden.

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Auf der Nebenkostenrechnung ist der Gesamtwasserverbrauch anzugeben und der dazugehörige Betrag, der ans Wasserwerk bezahlt wird. Und für die einzelne Wohnung die die Abrechnung der Einzelzähler für Kalt- und Warmwasser. Der Rest geht zu Lasten der WEG. Gegebenenfalls muß man auf das Eichdatum des Zählers achten; der muß regelmäßig getauscht werden.