Wasser über Laptop gespuckt - zahlt Haftpflichtversicherung?

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Aufgabe einer Haftpflichtversicherung ist, die Bezahlung berechtigter und die Abwehr unberechtigter Ansprüche (Rechtsschutzfunktion). Wenn sich der Fall so wie geschildert zugetragen hat und der Täter das 7. Lebensjahr überschritten hat, ist eine Haftung gemäß § 823 BGB Fall unstrittig: ' Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Eigentum eines anderen schädigt ist zum Ersatz verpflichtet.' Zu berücksichtigen wäre hierbei allenfalls ein evtl. Mitverschulden (gegenseitige Aktionen). Die Höhe des Schadens ist aber eine rein technische Frage, die nur ein techn. Fachmann beurteilen kann. Zu übernehmen wären ggf. die Reparaturkosten; bei einem Totalschaden ist - je nach Alter des Laptops - ein Abzug 'neu für alt' relevant, es sei denn, man kauft wieder ein gleichwertiges gebrauchtes Gerät .