Was passiert mit dem Kredit, wenn man Wohnung verkauft, für den der Kredit genommen wurde?
Habe im letzten Jahr einen Kredit auf die Mietwohnung genommen. Der Mieter zieht zum Glück zwar aus, aber das ganze geht mir gewaltig auf dem Sack. Was passiert mit dem Kredit, der läuft noch 9 Jahre, wenn ich mir überlege die Wohnung wieder zu verkaufen. Geht das eigendlich? Die Wohnung ist doch die Sicherheit für das Darlehen! Daher meine Bedenken. Danke.
3 Antworten
Bist Du nicht Bankfachmann? Dann müßte Dir das Wort "Vorfälligkeitsentschädigung" doch bekannt sein. Da liegt der Haken. Einem Verkauf nämlich steht das Darlehen an sich nicht entgegen, nur möchte die Bank natürlich ihr Geld zurück haben und wird nur dann die Grundpfandrechte freigeben. Dass Du den Überschuß versteuern mußt, weißt Du ja. Hoffentlich gibt es einen Über- und keinen Unterschuß, denn wenn eine Wohnung Schimmelbude ist, lockt das nicht gerade zum Kauf.
Die Bude wird schimmelfrei übergeben, so wie ich sie auch bekommen habe. Das mit der Vorfälligkleitsentschädigung ist mir bekannt. Nur weiss ich nicht ob man da immer drauflegt, oder ob das von den Marktkonditionen abhänig ist, Baufi ist nicht mein Fachgebiet gewesen.
Hört sich nett an. Nur weiss ich nicht was Du damit meinst. Höre das zum ersten Male.
Die Frage ist, ob der Kredit durch einen Grundbucheintrag gesichert ist (was wahrscheinlich ist).
Dann wird entweder die Wohnung inklusive Kredit verkauft, und der Käufer zahlt ihn weiter ab, oder der Kredit wird vorzeitig gekündigt, vom Verkäufer abgezahlt, und die Grundschuld zugunsten des Kreditgebers aus dem Grundbuch gestrichen.
Auf jeden Fall ist ein Verkauf nicht möglich, wenn der Kreditgeber im Grundbuch steht und sein Einverständnis nicht gibt.
Es besteht eine Grundschuld. Vielleicht ist es ja möglich eine anderweitige Sicherheit zu bieten statt der Grundschuld und den Kredit bestehen lassen, dachte ich. Denn mit Grundschuld kann ich ja nicht verkaufen, daher muss die gelöscht werden.
Lies Dir mal die Antwort einer fast identischen Frage durch:
http://www.finanzfrage.net/frage/geplanter-verkauf-einer-etw-trotz-grundschuld
Althaus:
Anlässlich der beabsichtigten Veräußerung der belasteten Immobilie gilt es, vor dem Gang zum Notar mit dem Grundpfandrechtsgläubiger folgende Möglichkeiten zu erörtern:
1) Die Lastenfreistellung (vergl. § 442 BGB) gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Je höher der vereinbarte Darlehenszins und je niedriger der Wiederlagezins desto höher fällt eine Entschädigung an.
2) Die Schuldübernahme durch den Erwerber (eher selten, es sei denn die Konditionen sind marktfreundlich und dem Erwerber reicht das Darlehen zur Finanzierung aus).
3) Der Pfandobjektaustausch. Eine zur Beleihung geeignete in deinem Eigentum befindl. andere Immobilie wird belastet gegen Lastenfreistellung der zum Verkauf anstehenden Immobilie.
D. h. Das Pferdchen ist überall . ;- ))))