Was passiert mit Aktien während einer Haftstrafe?

3 Antworten

Gefängniskosten muss niemand bezahlen. Wenn Du also Vermögenswerte hast wie z.B. ein vermietetes Haus oder Aktien oder so dann gehören die Dir auch danach und die Erträge aus diesen Dingen wandern auf Dein Bankkonto.

Aber natürlich musst Du auch Schulden wie z.B. Deinen Anwalt oder Gerichtskosten aus Deinem Vermögen bezahlen.

Im Gefängnis kannst Du meist auch arbeiten und bekommst dafür ein (kleines) Gehalt.

Neben der Gefängnisstrafe kann der Richter (oder auch in einem separatem Prozess) Schmerzensgeld für den Geschädigten usw. verhängen.

Wenn also ein Millionär jemanden ermordet kann die Witwe ihn verklagen und Geld verlangen. Anders sieht es z.B. aus wenn jemand Steuern hinterzogen hat - dann zahlt er die Steuern nach plus Strafsteuern und das wars. Siehe Höness.

Der Häftling hat (unter Umständen) für die Kosten des Strafvollstreckung aufzukommen. Die regelt § 50 StVollzG.

Wie er die Kosten begleicht, ist ihm überlassen. Im Regelfall werden diese von den im Knast erzielten Einkünften einbehalten.

Ansonsten erhält derjenige hinterher eine Rechnung.

Wenn der Häftling ein gutes Aktiendepot hat, dass an Wert gewinnt, kann das durchaus sein.

Hat die Strafverfolgungsbehörde aber einen Vermögensarrest, weil der Verurteilte sich durch Straftaten bereichert hat, dann kann es gut sein, dass die Aktien dann weg sind.

Die Kosten der Strafvollstreckung trägt der Verurteilte:

https://dejure.org/gesetze/StPO/464a.html

Damit könnte auch in Vermögenswerte des Verurteilten vollstreckt werden wenn dieser die Kosten nicht freiwillig zahlt.

Ein völlig anderes und davon zu trennendes Thema ist die Einziehung von Vermögenswerten. Wenn zum Beispiel die Aktien mit Geld gekauft wurden das aus Rauschgifthandel stammt könnte dieses Vermögen zu Gunsten der Staatskasse eingezogen werden.