Was bedeutet Regelinsolvenz (GmbH) nach der Schlussverteilung § 200 InsO vom Amt aufgehoben?
Hallo Zusammen,
Mein Bekannter hatte nach der Regelinsolvenz seine GmbH jetzt ein Schreiben vom Amtsgericht, wo drin stand, dass das Insolvenzverfahren nach Schlussverteilung § 200 InsO durchgeführt und aufgehoben wurde. Auch er hatte selbst Privatinsolvenz angemeldet bzw. bis März 2024 am laufen. Was bedeutet das für ihm ? Ist die GmbH jetzt gelöst bzw. damit abgeschlossen ? Er hat jetzt wieder Angst, dass er für die Schulden aus ehemals insolv. GmbH wieder herangezogen wird. Muss er dazu was tun ? Danke für eure Unterstützung.
2 Antworten
Die Aufhebung des Insolvenzverfahren gem. § 200 InsO bedeutet, dass es abgeschlossen ist. Da kommt nichts mehr.
Für ihn privat hätte/hat es nur Bedeutung, wenn er:
- Für die GmbH Bürgschaften übernommen hatte und die Gläubiger ihn aus der Bürgschaft in Anspruch nehmen
- Das Finanzamt ihm einen Haftungsbescheid schickt, weil er Lohn- oder Umsatzsteuer nicht abgeführt hat.
Sonst ist der Fall erledigt unn er bekommt nach Ablauf der Frist die Restschuldbefreiung.
Das ist der, der den Betrieb auflöst. Also alle betrieblihen Dinge verkauft und die restschulden zahlt.
Für die Insolvenz seiner GmbH wird er zur Schuldentilgung herangezogen, für seine PI mag er schuldenfrei herauskommen. Aber im Gegensatz zur PI verjähren die Schulden nicht nach 3 Jahren.
Hi Snooopy155. Danke für die Antwort. Frage : 1.Was heißt das konkret ? 2. Was kann er dagegen tun ? Haben Sie welche Tips wie er aus den Schlamm wieder rauskommt ?
Nichts, denn die Schuldentilgung wird vorgenommen. Von Amts wegen! Darauf hat seine Bank keinen Einfluß und auch das bei einer PI Insolvenz zugesicherte Minimum bleibt wirkungslos, selbst wenn der Fragesteller ein P-Konto einrichtet.
Wenn die Insolvenz der GmbH nach der Schlussverteilung aufgehoben ist, ist doch die Sache abgeschlossen? Ob und inwieweit der/die Gesellschafter mit dem Privatvermögen einstehen muss, wird doch vorher im Insolvenzverfahren geregelt. Ist das beendet und aufgehoben, können doch keine weiteren Forderungen mehr kommen.
Die Frage war doch, ob er für die Schulden aus der alten GmbH nach Abschluss des Verfahrens "wieder herangezogen wird"?
Für die Insolvenz seiner GmbH wird er zur Schuldentilgung herangezogen
Und das begründest du wie?
Anscheinend gar nicht, wie aus der andauernden Stille zu entnehmen ist ...
Ist ja auch schwer etwas zu begründen, was schlichtweg nicht stimmt…
Hallo wfwbinder, vielen lieben Dank für deine Hilfe. Nur noch eine Frage. Jetzt steht ein Schreiben vom Amt, dass ich/er ein Liquidator ist ? Können Sie mir bitte eventuell erläutern was das ist... ?? Besten Dank nochmals.