Warum erhalte ich von meiner Zweitausbildung keine Steuerrückerstattung?

3 Antworten

Leider hat mir das Finanzamt keinen einzigen Cent anerkannt. An was kann das liegen?

Hat das Finanzamt gar nichts dazu geschrieben, sondern wir sollen raten?

Aber wenn das Studium von 2010 bis 2014 lief, dann ist für jedes einzelne Jahr eine Einkommensteuererklärung (wenn gar keine Einkünfte: Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages) zu erstellen. Eine summarische Aufstellung für mehrere Jahre wird nicht akzeptiert. Du kannst die Jahre 2010 bis 2013 noch jeweils nacherklären.

Das Finanzamt hätte die Studiumkosten aus 2014 allerdings für das Steuerjahr 2014 akzeptieren müssen. Es muss aber nicht Deine Aufstellung 2010/14 auseinanderrechnen. 

Flore1987 
Fragesteller
 29.01.2016, 14:13

Hallo zusammen, erstmal vielen lieben Dank für die tollen und vor allem schnellen Antworten. Ich hoffe ich kommentiere jetzt richtig :-)

Das ich für die Erklärung 2014 keinen Cent zurückerstatten bekommen habe ist jetzt vollkommen einleuchtend. Für 2013 werde ich dann wohl nichts mehr machen können. Das ist aber nicht so schlimm weil der Großteil der Kosten in den Jahren 2010, 2011 und 2012 angefallen sind.

Habe mich gestern Abend bis tief in die Nacht über das Thema Verlustrechnung/Verlustvortrag schlau gemacht und viell. könnt ihr mir noch kurz helfen.

Steuererklärung für 2010

Im Jahr 2010 besuchte ich bis Juni die BOS (Abitur). Für den Zeitraum September 2009 - Juni 2010 erhielte ich Elternunabhängiges Bafög. Soweit ich mich schlau gemacht habe ist das Bafög Steuerfrei und muss nicht in der Erklärung berücksichtigt werden. Ist das so Korrekt?  

Des Weiteren erhielt ich zur Überbrückung Schule  -> Studium im Zeitraum von Juli 2010 bis September 2010 ALG I. Soweit ich mich auch hier schlau gemacht habe muss ich diese Einkünfte bei "Lohnersatzleistungen und Nichtbeschäftigung" in der Erklärung angeben. 

Frage: Da es sich beim ALG I um einen höheren Betrag als für die Studiumskosten 2010 (ab Oktober , ca. 500€) sich handelt, würde  mich Interessieren ob ich hier einen Verlustvortrag anrechnen lassen kann oder ob das mit dem ALG verrechnet wird. Wenn der Verlust mit dem ALG verrechnet wird, könnte ich mir die Erklärung für 2010 sparen. 

Steuererklärung 2011 und 2012

Für die beiden Jahren hatte ich keine Einkünfte. Das sollte also kein Problem darstellen.

Was muss ich jetzt machen?

Nach weitere Recherche bin ich im Internet auf eine Info gestoßen, dass ich keine Einkommensteuererklärung machen darf (kein Kreuz setzen) sondern einen Antrag auf Feststellung des Verlustvortrages stellen muss. Nur dann können Verluste bis zu 7 Jahren berücksichtigt werden. 

Ich mache meine Steuer mit der Software  "Steur Spar Erklärung". Hier gibt es die Möglichkeit sich die Formulare - in dem Fall den Mantelbogen Seite 1 - sich anzeigen zu lassen. Hier bleibt aber immer das Kreuz für die Einkommenssteuererklärung aktiviert. 

Ist das nicht Setzen des Kreuzes bei Einkommensteuererklärung wirklich so entscheidend?

Zu guter Letzt...

Wo gebe ich jetzt diesen Verlustbetrag in dem Steuerprogramm an? Hier bin ich leider noch am Suchen und recherchieren. Ich weis ihr habt jetzt kein Bild von der Software aber viell. hilft dieser Hinweis weiter.

In dem Reiter Sonstige Leistungen -> Verlusrechnung gibt es ein Feld "Verluste zum 31.12.xxxx". Hierbei steht folgende Info..

Geben Sie den Verlust aus sonstigen Leistungen ein, der auf den 31.12. 20xx gesondert festgestellt wurde.
Nach dem 01.01.1999 entstandene Verluste aus sonstigen Leistungen können in das Vorjahr zurück- oder/und in die Folgejahre vorgetragen werden und dort mit Gewinnen aus sonstigen Leistungen verrechnet werden.

Muss ich bei der Verlustrechnung sonst noch etwas berücksichtigen? Im Grund genommen muss ich nur den Verlustbetrag angeben, sonst keine Weiteren Schritte vornehmen? 

Schon mal im Voraus vielen Lieben Dank für Eurer Unterstützung.

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LittleArrow  29.01.2016, 16:12
@Flore1987

Für die betreffenden Jahre ist offensichtlich das Programm Steur Spar Erklärung unbrauchbar. Wähle die Papierform. Die Formulare für die jeweilige Einkommensteuererklärung und die Anlage N findest Du beim Finanzamt oder unter 

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do?registerIndex=E

Die anzukreuzende Rubrik im Einkommensteuer-Mantelbogen heißt "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages". Das hatte ich schon geschrieben.

Zu den restlichen Frageaspekten sollten andere Leute antworten, da ich mich damit nicht so genau auskenne. 

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Angelsiep  29.01.2016, 16:27
@Flore1987

Ein Problem ist das Jahr 2013 Praktikum.

Waren da deine Einkünfte größer als die Werbungskosten, dann werden diese mit den Werbungskosten 2011 und 2012 verrechnet.

Du kannst auch die Steuererklärung 2013 nicht einfach unterlassen.

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Flore1987 
Fragesteller
 29.01.2016, 21:17
@Flore1987

Vielen Dank für die Antworten. In der Tat,...meine Einkünfte waren 2013 größer als die Werbungskosten aber unter dem Freibetrag. Für das Jahr 2013 hatte ich eine Erklärung angefertigt und zuviel gezahlte Steuern auch zurückerstattet. Hatte neben dem Praktikum noch einen zweiten Job und bin in Steuerklasse 6 gerutscht. 

Wenn ich für die Jahre 2010 - 2012 Verluste angebe, mit welcher Erklärung werden die dann verrechnet? Eigentlich mit der von 2013, aber diese ist ja schon fertig. Wird die dann neu aufgegriffen oder wie geht das Finanzamt da vor? Hab ich überhaupt eine Chance das ich von meinen Werbungskosten wieder was sehe?

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Wie die meisten Vorredner schon gesagt haben, musst Du für jedes einzelne Jahr eine Einkommensteuererklärung/Antrag auf Festellung des bleibenden Verlustvortrags stellen.

Einige Punkte sind mir jedoch aufgefallen:
- Der Vollständigkeit halber solltest Du das für jedes Jahr seit 2008 machen, denn jede dieser Ausbildungen war keine Erstausbildung mehr, ist also grundsätzlich als Fortbildung berücksichtigungsfähig.
- Verlieren kannst Du dabei nichts, das schlimmst eas passieren kan ist, dass Dein FA die Bearbeitung ablehnt mit der Begründung, die Festsetzungsfrist sei abgelaufen.
- Die Abschaffung der Studiengebühren ist das eine, aber warum sind Dir deshalb keine Kosten für das Studium entstanden? Keine Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Bücher gekauft, Semesterbeiträge, vllt doppelte Haushaltsführung, Kopierkosten, Druckerpatronen, Laptop oder Drucker gekauft, Stifte, Lineale usw usw....??? (Gilt natürlich auch für alle anderen Jahre)

Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort. 

Ich habe eine Aufstellung meines Studiums mit allen Kosten in Exel angefertigt und den kompletten Betrag als Werbungskosten angesetzt. Das wird dann wahrscheinlich das Problem für die Nichtanerkennung sein. Sonst hat das Finazamt nichts erwähnt oder geschrieben. 

Während meines Studiums hatte ich keine Einkünfte bzw. 2013 wurde ein 6 monatiges Praktikum vergütet + anschließende Werkstudenten Tätigkeit. Die Einkümfte waren alle unter dem Jahresfreibetrag und musste deshalb keine Steuern zahlen. 

Kann ich jetzt noch für jedes einzelne Jahr eine Steuererklärung anfertigen bzw. wie gehe ich da vor wenn ich keine Steuern bezahlt habe.

Für das Jahr 2014 konnte ich nichts fürs Studium ansetzen, da die Studiumsgebühren abgeschafft wurden.

Vielen Dank für die Antworten!

Gaenseliesel  29.01.2016, 00:39

erst einmal als Hinweis für dich Flore1987, falls weitere Fragen sind, nutze dann die " Kommentieren " Funktion (klick) ! z.B. bei LittleArrow re. im Antworttext. ! Du hast dir quasi jetzt auf deine Frage, eine eigene (Nicht) Antwort gegeben ;-))

Nun werde ich( Laie ) versuchen, dir eine Antwort zu geben.

LittleArrow  schrieb : Aber wenn das Studium von 2010 bis 2014 lief, dann ist für jedes einzelne Jahr eine Einkommensteuererklärung (wenn gar keine Einkünfte: Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages) zu erstellen.

Verlustvortrag beantragen: indem Du für jedes betroffene Kalenderjahr eine eigene Einkommensteuererklärung erstellst und abgibst.

Ich meine, du solltest eine jährliche Aufstellung der angefallenen Kosten auf einem gesonderten Blatt anfertigen. Diese Aufstellung muss beim Finanzamt mit eingereicht werden, um klar zu erklären, welche Kosten als "vorweggenommene Werbungskosten" angegeben werden sollen. Dann die Gesamtsumme der Werbungskosten in der Anlage N unter Fortbildungskosten erklären, auch wenn das zukünftige Arbeitsverhältnis noch nicht begonnen und Einkünfte daraus erzielt wurden.

(Ich hoffe ich habe es vorerst richtig erklärt )

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LittleArrow  29.01.2016, 00:54
@Gaenseliesel

Gaenseliesel: Du hast mich wenigstens verstanden. Danke:-)

2013 ist natürlich hier auch eine "Problemzeit", da es hier Einkünfte und keine Geschenke gab. Die Praktikumseinnahmen 2013 sind mit den Werbungskosten 2013 (oder umgekehrt) aufzurechnen.

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EnnoWarMal  29.01.2016, 08:56

"bzw. wie gehe ich da vor wenn ich keine Steuern bezahlt habe.

Für das Jahr 2014 konnte ich nichts fürs Studium ansetzen, da die Studiumsgebühren abgeschafft wurden."

Aber dann ist doch klar, warum keine Steuern erstattet wurden:

  1. Keine Werbungskosten gehabt.
  2. Keine Steuern bezahlt. Was soll denn da erstattet werden?

Und dass man Aufwendungen aus 2010 - 2013 nicht einfach in 2014 ansetzen kann, weißt du ja nun.

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