Ich habe im Ausland geheiratet. Bekomme ich mein Steuer zurück?

1 Antwort

Eine alte übungsklausur für die Steuerberaterprüfung sagt ja, denn auch wenn Deine Gattin am 31. 12. 2008 noch nicht in "D" war, so wurde doch der eheliche Wohnsitz hier begründet.

Da es sich in dem Fall der von den Prüflingen zu beurteilen war allerdings um eine EU-Bürgerin handelte, könnten hier als Besonderheiten sein:

  • wann wurden die Eheunterlagen zur Anerkennung in "D" eingereicht?

  • warum zog Deine Gattin erst im März nach "D"?

  • hattest Du zum Zeitpunkt der eheschießung hier einen Wohnsitz?

Was mich etwas wundert. eigentlich müßte Deine 2008 Veranagung schon durch sein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986