Wann und wieviel Aufwandsentschädigung kann ich verlangen w. Nachbars Baum Unrat verursacht?

5 Antworten

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Doch, es ist normal und zwar ortsüblich. Dafür gibt es keinen einzigen Cent Entschädigung. Und das mit der Grenznähe hätte man vor 30 oder 40 Jahren beanstanden müssen als der Baum noch klein war. Jetzt ist alles zu spät.

Na da hast Du mit Deiner Rechtsauffassung wohl schlechte Karten. Herunterfallendes Laub ist hinzunehmen mit allen Konsequenzen. Alles was Du rechtlich in diese Richtung unternimmst kann nur scheitern. Dabei ist das so einfach. In jedem Baumarkt gibt es Abdeckungen für die Dachrinne, damit das Laub nicht hineinfällt. Ein Artikel der unter einen Euro pro lfm. kostet, den jeder anbringen kann der Leiter-fest ist und schon ist alles geregelt. Man kann auch ersatzweise verzinktes Drahtgeflecht (Karnikelstalldraht) zuschneiden und rüberbiegen, z. B. für Sammlerkästen von Kehlen etc. Du kannst froh sein das es keine Kastanie ist. Dann kannste noch die Kastanien entsorgen und das können einige Schubkarren voll sein, die nicht auf dem Kompost verrotten.

das hängt natürlich davon ab, wie nah der Baum an der Grenze steht und wie außergewöhnlich die Belastung durch den Unrat ist. Lies Dir hierzu auch mal das Thema Laub-Rente auf wiki durch

Dass ein Baum jemanden fertig macht und dazu auch noch Unrat verursacht, liegt eher an eigenwilligem Sprachgebrauch, leider. Im übrigen wundert mich, dass diese Frage jetzt lange nach dem Laubfall kommt.

In Deinem Fall spielt aber das Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes eine wesentlich Rolle, ob Laubfall nun hinzunehmen ist oder eine Schadensbeteiligung vorgesehen werden kann. Letzteres deutet darauf hin, dass allenfalls ein im Einzelfall darzulegenes Übermaß an Laubfall z. B. in die Dachrinne zu einer Beteiligung am Mehraufwand führen kann. Dachrinnen sind ja nach dem Laubfall ohnehin zu reinigen (auch wenn es Rinnengitter geben sollte).

Siehe z. B. NRW:

https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/justizministerium/rechtsprobleme-an-der-gartengrenze/13

Die Nachbarrechtlichen Gesetze und Vorschriften sind bundesweit sehr unterschiedlich. Über Grenzabstände kann man sich im zuständigen Bauordnungsamt erkundigen.