Wann Umsatzsteuer von einbehaltenem (vorgemerkten) Paypal Guthaben abführen?

1 Antwort

Der Zeitpunkt, zu dem Sie einen Umsatz in eine Voranmeldung aufnehmen müssen, hängt zunächst mal davon ab, ob Sie Ihre Umsätze nach vereinbarten oder nach vereinnahmten Entgelten versteuern. Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung konnten Sie den Antrag stellen, nach vereinnahmten Entgelten zu versteuern - wurde dieser Antrag gestellt und haben Sie die Genehmigung erhalten? (Der Antrag kann auch später noch gestellt werden)

Wenn nein, müssen Sie nach vereinbarten Entgelten versteuern - dann entsteht die USt in dem Voranmeldungszeitraum, in dem die Lieferung erfolgt ist oder die Leistung erbracht wurde. Dass Unternehmer mit der USt in Vorleistung gehen, ist daher ganz normal.

Wenn ja, stellt sich die Frage, ob Sie das Geld trotz des Einfrierens bereits vereinnahmt haben, was m.W. nicht abschließend geklärt ist (vlt. weiß jemand mehr?). Ich bin der Meinung, dass dies der Fall ist, so dass der Umsatz in dem Voranmeldungszeitraum zu versteuern ist, in dem er dem PP-Konto gutgeschrieben wurde. PP sieht das in seinem Manual für Unternehmer genauso (S. 14 unter "d)").