Wann muss ich meine freiberufliche Tätigkeit als Studentin anmelden?
Hallo,
ich habe gerade eine Lehrtätigkeit an der Uni den ganzen Semester lang durchgeführt. Ich war nicht angestellt, ich stelle jetzt eine Rechnung. Gleichzeitig war ich aber den ganzen Semester lang auch noch als Studentin an der Uni eingeschrieben.
Muss ich diese Tätigkeit als freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden? (Das würde ich jetzt Rückwirkend machen) Brauche ich eine Steuernr, oder reicht es meine Steuer Identifikationsnummer?
Die Rechnung ist für den Zeitraum von 4 Monaten und beträgt 2000eur.
Generell möchte ich gerne wissen (und ich kann es nirgendwo richtig finden): Was darf man als Student ohne Steurnr. verdienen? Gibt es da ein unterschied zwischen Studenten und nicht Studenten?
Vielen Dank im Voraus!
zazu
1 Antwort
Fangen wir mit der letzten Frage an, Du darfst soviel verdienen wie Du kannst, wenn es eine Höchstbegrenzung von Einkünften gäbe, wären Lewandowski, Helene Fischer usw. längst im Gefängnis.
Es gibt nur die Grenze von 20 Wochenstunden im Semester, die Dunicht überschreiten darfst, weil Du dann den Studentenstatus verlierst und nicht mehr in der Studenten KV versichert sein darfst.
Wenn Du ausser dem 2.000,- Euro keine anderen steuerlich relevanten Vorgänge hattest (also weder andere Einkünfte, noch Studienkosten von über 2.000,- Euro) dann brauchst Du nichts zu machen udn kannst abwarten, ob sich das Finanzamt mal meldet.