Wann muss ich meine freiberufliche Tätigkeit als Studentin anmelden?

1 Antwort

Fangen wir mit der letzten Frage an, Du darfst soviel verdienen wie Du kannst, wenn es eine Höchstbegrenzung von Einkünften gäbe, wären Lewandowski, Helene Fischer usw. längst im Gefängnis.

Es gibt nur die Grenze von 20 Wochenstunden im Semester, die Dunicht überschreiten darfst, weil Du dann den Studentenstatus verlierst und nicht mehr in der Studenten KV versichert sein darfst.

Wenn Du ausser dem 2.000,- Euro keine anderen steuerlich relevanten Vorgänge hattest (also weder andere Einkünfte, noch Studienkosten von über 2.000,- Euro) dann brauchst Du nichts zu machen udn kannst abwarten, ob sich das Finanzamt mal meldet.