Honorartätigkeit beim Finanzamt anmelden?

1 Antwort

Du fühlst eine Anlage EÜR aus und den daraus ermittelten Gewinn gibts du in der Anlage S an.

Solltest du keine Betriebsausgaben haben, kannst du pauschal 25% der Einkünfte als Betriebsausgaben ansetzen.

Ggf ist noch die Übungsleiterpauschale bei dir zu prüfen. Der Sachverhalt gibt wenig her, daher kann ich nicht genau sagen ob sie bei dir greift.

Bei der Übungsleiterpauschale ist es wichtig, dass bis zu ihrem Höchstbetrag nur sie angesetzt werden kann. Die Betriebsausgaben/Werbungskosten können nur dann angesetzt werden, wenn sie die Übungsleiterpauschale übersteigen ansonsten sind diese nicht anzugeben.