Vorladung wegen Warenbetrug?

1 Antwort

Ja oder nein. Kommt drauf an, was dran ist. Denn normal wir der beschuldigt, der das Geld erhalten hat. Wäre also komisch, wenn du es nicht erhalten hast aber vorgeladen (als Beschuldigter) bist. Identitätsdiebstahl ist eher bei Bestellungen auf fremde Namen an andere Adressen relevant.