Von Kleingewerberegelung zur Regelbesteuerung?

1 Antwort

Von Experte wfwbinder bestätigt

Du kannst Deine Entscheidung noch bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung revidieren (§ 19 Abs. 2 UStG) - ein einfacher Brief an das FA reicht. Dann misst Du aber Deine bereits geschriebenen Rechnungen korrigieren, die Entscheidung kann nur für das gesamte Kalenderjahr getroffen werden.