Vollstreckungsbescheid von 1997?

3 Antworten

Ja , ein Titel gilt 30 Jahre .

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Reinboldt 
Fragesteller
 27.08.2020, 19:20

Danke Xenia - das konnte ich recherchieren. Jedoch wurde ich weder in Kenntnis gesetzt noch liegt einentsprechender Schufaeintrag vor. Hat man den einfach 24 liegen gelassen und Ihn zufällig gefunden ? Jedenfalls habe ich nun erstmal Einspruch erhoben da mir diese Forderung unbekannt ist. Vielen Dank

0
xenia798  27.08.2020, 19:33
@Reinboldt

Wenn du bei dieser Sparkasse kein Schulden hast , hast du recht , das du Einspruch eingelegt hast . Das mit dem Titel weiß ich , weil wir auch einen hatten ( haben ) . Vom Gericht und Anwalt haben wir gesagt bekommen , den Titel ( 1000,00 Mark ) können wir zu jeder Zeit einfordern . Das gilt jetzt 30 Jahre . Leider hatte unser Gläuber nie Geld . Deshalb muss man vor Ablauf der 30 Jahre eine erneute Forderung an den Gläubiger stellen , sonst verfällt der Titel . Überleg mal , warst du vielleicht vor 24 Jahren mal bei der Sparkasse .

0

Wie Titel in DM von 1997 wird heute erstmalig zugestellt?

Es gab keinen Schriftwechsel mit Amtsgericht zuvor?

Das kann nur eine Namensgleichheit Namensverwechsellung sein.

Frag mal vorsichtig beim Gläubiger nach ob das Geburtsdatum des Schuldners oder das Alter bekannt ist. Auch der Geburtsort könnte interessant sein. Es gab ja auch schon Fälle hier im Forum, da war der Schuldner bei der Entstehung der Forderung minderjährig, was ja nicht sein kann.

Oder Du hast da Schulden geerbt und wustest nix davon.

Nur einfach so Einspruch erheben bringt da nix. Das muss zum Anwalt.

Schufa ist privat und hat mit Gericht nix zu tun!

Ein vollstreckbarer Titel ist rechtsgültig und 30 Jahre wirksam. Demnächst wird also ein Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen und der will Bares haben, ansonsten wird er Pfänden oder sich eine eidesstattlich Erklärung unterschreiben lassen. Damit würde der Gläubiger leer ausgehen.

Die Forderung selbst anzugreifen ist nicht mehr möglich, ob sie rechtmäßig war oder nicht ist für das Vollstreckungsverfahren ohne Belang.