Was nützt mir 20 Jahre alter Vollstreckungsbescheid?
Ich habe bei meinen Unterlagen noch einen alten Vollstreckungsbescheid gefunden. Der datiert 20 Jahre zurück und ist bis heute unerledigt. Mein damaliger Rechtsanwalt hat einen einzigen Vollstreckungsversuch unternommen, der aber zu keinem Erfolg geführt hat. Was soll ich mit diesem Bescheid tun? Bringt er mir noch etwas, da ich den Schuldner kenne und er jetzt sicher wieder Geld hat?
2 Antworten
Empfehlung: Den Schuldner zur Zahlung der nicht verjährten Hauptforderung zuzüglich Zinsen für vier Jahre mit Fristsetzung schriftlich per Einschreiben auffordern. Zahlt er nicht und bietet auch keine angemessenen Ratenzahlungen an, den Vollstreckungsbescheid zustellen lassen und anschließend im Falle des weiteren Verzugs Vollstreckungsmaßnahmen einleiten.
Er hat 30 Jahre Gültigkeit!