Was nützt mir 20 Jahre alter Vollstreckungsbescheid?

2 Antworten

Empfehlung: Den Schuldner zur Zahlung der nicht verjährten Hauptforderung zuzüglich Zinsen für vier Jahre mit Fristsetzung schriftlich per Einschreiben auffordern. Zahlt er nicht und bietet auch keine angemessenen Ratenzahlungen an, den Vollstreckungsbescheid zustellen lassen und anschließend im Falle des weiteren Verzugs Vollstreckungsmaßnahmen einleiten.

Er hat 30 Jahre Gültigkeit!