Verwendungszweck beim Jobcenter rechtfertigen?


10.03.2023, 21:20

Der Verwendungszweck wurde ja von der Person erstellt die Geld gesendet hatte. Und nun muss ich mir was aus den Fingern ziehen und das erläutern?

5 Antworten

Ja natürlich, du musst deine wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse offen legen und blank ziehen, wenn du vom Staat Gelder willst. Dazu gehört auch, dass du auf Nachfragen zu Überweisungen antwortest. Tust du das nicht, ist es fehlende Mitwirkung. Bei fehlender Mitwirkung werden Anträge regelmäßig versagt, deshalb würde ich mir das gut überlegen, ob ich nicht doch Auskunft gebe oder mich darauf berufe, dass es andere nichts angeht.

Ja, natürlich darf das jc die vorgelegten Kontoauszüge auf Vermögensverschiebungen oder nicht angegebene Vermögenswerte prüfen.

Dann muss man halt erklären, warum man z.B. dem Freund kurz vor dem Antrag noch 2.000,-€ überwiesen hat oder einem Autohaus oder einer Lebensversicherung.

Es wird ja vermutlich nicht nach einer Überweisung an Amazon über 30,-€ gefragt.

Andri123  10.03.2023, 21:57

Wenn Du Geld erhalten hast, geht es dem jc wohl darum, ob Du weitere Einnahmequellen hast.

Du musst Dir auch dann nichts aus den Fingern saugen. Du wirst doch wissen, ob Dir jemand 100,-€ zum Geburtstag überwiesen hat, ob das regelmässiger Unterhalt war oder vielleicht eine Zahlung für eine selbständige Tätigkeit.

Das gibst Du dann an, am besten mit Nachweisen.

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Alle Gelder, die auf deinem Konto eingehen, werden zu deinem Einkommen dazugerechent und von deinem ALG2 angerechnet/abgezogen. Es sei denn du hast einen guten Grund, warum das Geld nicht anrechenbar ist.

Z.b. gewährte Darlehen von Freunden

Ein Ebay verkauf, z.b. ist anrechenbar.

"Muss ich meinen Verwendungszweck beim Jobcenter rechtfertigen?"

Nein, musst Du natürlich nicht!

Aber dann darfst Du dich natürlich auch nicht über einen ablehnenden Bescheid wundern! 😜😁😎

Aus den Fingern ziehen?

Wieso wurde dir das Geld überwiesen? Das gibst du an. Fertig. Wenn du das nicht weißt, stimmt etwas nicht mit dir.