Verwarnung oder Bußgeld?
Ich habe da eine Frage an alle.
Ich wurde Mündlich Verwarnt, von einen Polizei Beamten, wegen Nachtruhestörung, obwohl ich meine Musik auf Zimmer Lautstärke hatte, sollte man den Bass an meinem Fernseher gehört haben, was nicht sein kann da man an meinem Fernseher keinen Klang bzw keinen Equalizer hat, soll nach 3 Wochen plötzlich ein Bußgeld in Höhe von 50,00 Euro bezahlen.
5 Antworten
Deine Schilderung passt nicht zum Bußgeld.
Es kommt jedenfalls nicht auf deine Technik an, sondern darauf ob und in welchem Maß sich andere gestört fühlen. Das lernt man normalerweise irgendwann und wenn nicht, dann kommt halt eine Strafe. Wenn du dein Verhalten nicht änderst noch eine und so weiter.
Bei der mündlichen Verwarnung ist es (meine Vermutung) so gelaufen, dass du dem Polizisten irgendwas von Technik erzählt hast. Das muss der als fehlende Einsicht werten und schickt dir ein Bussgeld, um es dir zu erleichtern, die Sicht von anderne zu verstehen.
So ist das Leben nunmal. Es gibt auch Leute, die wegen Schwarzfahren ins Gefängnis wandern.
das kommt nicht auf die Musikquelle da an, sondern wie die räumlichen Verhältnisse sind...
mein bester Freund hatte seine Anlage verkauft...der wohnt jetzt in einer Mietwohnung, die derart hellhörig ist, da muß man flüstern...
"was nicht sein kann"
Schallwellen werden unterschiedlich durch Baukörper übertragen. Ob der Beschwerdeführer Recht hat, kannst Du, ohne nachts - während bei Dir der Fernseher mit der von Dir als normal betrachteten Lautstärke läuft - in seiner Wohnung gewesen zu sein, unmöglich beurteilen.
Wenn Du Besuch hast, kannst Du diesen auch mal fragen, ob er/sie die Lautstärke Deines Fernsehers auch für 'normal' hält. Wenn man fortschreitend peu á peu schwerhörig wird, wird man ebenso peu á peu die Lautstärke erhöhen, ggf. ohne das selbst zu registrieren.
Und nun!?!
Sollen wir jetzt sammeln oder was bezweckst Du mit Deiner Erzählung!?!
Ich vermute, du nutzt den Begriff "verwarnt" nicht ganz richtig.
Denn solltest du tatsächlich verwarnt worden sein, ist das Verfahren damit abgeschlossen. Wegen derselben rechtswidrigen Handlung kannst du nicht zweimal "angezeigt" werden.
50€ wird aber kein Bußgeldbescheid sein. Also mal genau lesen. Sind das vielleicht Auslagen der Kosten?
Was soll ich nun machen . Ich habe den Zusammenhang erzählt