Rechtsschutzversicherung, 2x Selbstbeteiligung für den gleichen Fall ?

3 Antworten

Wer behauptet, zwei Nebenkostenabrechnungen aus zwei verschiedenen Jahren könnten ein- und dieselbe Sache sein, der hat Dir ausgesprochene Scheixxe erzählt.Natürlich sind das zwei Sachen. Du hast ja auch zwei Füße: Bezahlst Du da etwa nur für einen Schuh?

DH

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der 1. Auftrag war für 2010, der 2. Auftrag für 2011. Zwei Aufträge, zwei SB ! K.

Das ist der Unterschied zwischen "der selbe" und "der gleiche". Wenn du wegen Diebstahl im Geschäft A einen Anwalt brauchst und dann in Geschäft B wieder verdächtigt wirst sind das 2 Fälle. Oder: Was wäre passiert, wenn der Vermieter mit dem ersten Anwaltschreiben reagiert hätte und der Fall wäre erledigt, alles korrekt abgerechnet. Nach einem Jahr das gleiche (!) wieder. Nach deiner Logik müssten dann alle weiteren Fälle unkorrekter Abrechnung ohne Selbstbeteiligung sein. Du möchtest die zweite Angelegenheit in die noch nicht erledigte erste Angelegenheit integrieren und genau das geht nicht. Wenn die erste Angelegenheit erledigt wäre ginge es ja auch nicht. Ich hoffe es wird jetzt deutlich, dass es zwei verschiedene Fälle sind (es sind die gleichen Fälle aber nicht der selbe Fall). Zwei verschiedene Fälle heißt aber auch zwei mal Selbstbeteiligung.