Wer zahlt Verbrauchskosten wenn Keller nass und fachmännische Trocknung nötig?

3 Antworten

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Deine Haftpflicht wird mit Sicherheit nicht zahlen!

Notier dir dir sofort den Zählerstand deines Zählers, damit du eine Berechnungsgrundlage für die Abrechnung mit dem Vermieter hast. Denn der muss für die Kosten aufkommen und wird das mit seiner Gebäudeversicherung abrechnen!

Könnte es nicht sein, dass alle Mietparteien gleichermassen durch Trocknungsgeräte belastet werden, denn Du sprichst davon, dass nur 1 Gerät über Deinen Zähler läuft; über welche Zähler laufen die anderen?

Bei der Nebenkostenabrechnung werden die Stromkosten dann sowieso auf alle Mietparteien umgelegt, Du mußt nur darauf achten, dass dabei der Stromverbrauch über Deinen Zähler Dir auch entsprechend gutgeschrieben wird.

Diese Stromkosten dürfen nicht als allgemeine Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.

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Die Trocknungsgeräte haben normalerweise einen eigenen Stromzähler, dessen Stand der Dienstleister am Ende der Maßnahme mitteilt. Dieser Verbrauch ist dann als Sonderverbrauch dem Energieversorger zu melden, damit Du im nächsten Jahr nicht einen Aufschlag auf die Abschlagsbeträge vorfindest.

Zur Plausibilisierung der später vom Vermieter bzw. Dienstleister genannten Verbrauchszahlen solltest Du den Zählerstand selbst auch notieren und vergleichen.

Zahlen musst zunächst mal Du diesen Betrag (der Stromanschluss läuft auf Dich, oder?), er sollte jedoch auf der nächsten Nebenkostenabrechnung vom Vermieter in Abzug gebracht werden. Dazu solltest Du dem Vermieter anhand Deines Verbrauchspreises mitteilen, welchen Betrag das ausmacht.