Verheiratet und schwanger in der Ausbildung?

2 Antworten

Seit Eurem Zusammenleben, wird sein Einkommen bis auf einen Freibetrag auf Euren Bedarf angerechnet werden.

Den Freibetrag hinsichtlich des Einkommens Deines Mannes kannst Du mit diesem Rechner ausrechnen:

https://www.sgb2.info/DE/Service/Freibetragsrechner/Rechner_Arbeitnehmer/Freibetragsrechner_Arbeitnehmer_Node.html

Mit dem Abbruch / der Unterbrechung entfällt der Anspruch auf BAB - also schnellstens Leistungen nach SGB II ( Hartz IV ) beantragen. Denn diese Leistung wird max. rückwirkend bis zum vorangegangenen Monatsanfang gewährt.

Euer Bedarf nach SGB II = 2* 90 % des Eckregelsatzes ( 446 Euro ) = 802 Euro, zuzüglich Mehrbedarf für Schwangere ab der 13. SSW = 17% Deines Regelsatzes = 68,17 Euro. Dazu kommen dann noch die angemessenen Kosten der Unterkunft.

Mit dem Abbruch / der Unterbrechung Deiner Ausbildung entfällt auch Dein Anspruch auf Kidergeld.

Ab Geburt des Zwerges käme dann dessen Regelsatz = 283 Euro ( derzeit geltender Regelsatz ) dazu.

Wobei dann natürlich dessen Kindergeld + das Elterngeld auf Euren Bedarf angerechnet werden.

Belasst nach Eheschließung erst einmal Eurer beider Steuerklassen bei der Kombi IV / IV.

Vergesst bitte nach Beantragung von Leistungen nach SGB II nicht die Beantragung zur Befreiung von den Rundfunkgebühren.

Desweiteren steht Euch noch eine Erstausstattung für Zwergi zu . Zusätzlich kannst Du noch einen Zuschuss für Schwangerschaftsbekleidung beantragen :

Anträge dazu :

https://www.hartziv.org/mehrbedarf/schwangere.html

Umstandsmode - bei Lidl Online bekommst Du im Prinzip alles was Du benötigst - für kleines Geld .

Kinderzimmereinrichtug & Co ...... schaue Dich bei Ebay-kleinanzeigen um.

Babykleidung usw. Kleiderstuben der Caritas + Kirchenkleiderkammern oder auch EBAY-Kleinanzeigen.

Wenn Du noch Fragen hast - kannst Du gerne ( auch noch später ergänzend ) nachfragen .

Und nun wünsche ich Dir alles Gute.

Das Sozialamt kann Auskunft geben.