UStG auf Eigenverbrauch?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn ich das richtig verstehe, erhältst Du die Umsatzsteuer auf den Forderungsbetrag (Forderung aus Sicht des Netzbetreibers) doch nicht, sondern Du zahlst sie - das ist die Rücklieferung des von Dir produzierten Stroms durch den Netzbetreiber an Dich. Da der Netzbetreiber ein umsatzteuerpflichtiger Unternehmer ist, muss er die Umsatzsteuer an Dich berechnen.

hildefeuer 
Fragesteller
 28.12.2022, 16:58

Danke das hat mir geholfen. Muss ich also nicht abführen, aber zahlen. Das ganze war also für die Katz. Dann hätte ich bei der alten Regellung bleiben können. Wäre besser gewesen. Aber mal abwarten was da noch kommt. Ist ja kurios, das man auf eine Privatentnahme dann doch noch Umsatzsteuer zahlen muss.

0
Andri123  28.12.2022, 17:21
@hildefeuer

Mit was hast Du denn bisher die Umsatzsteuer auf den Privatverbrauch verrechnet?

0
hildefeuer 
Fragesteller
 30.12.2022, 13:01
@Andri123

Gar nicht. War Umsatzsteuerpflichtig. Privatentnahmen führen also zu MwSt.

Aber das endet Morgen am 31.12.2022

0

Ich glaube, das BMF hat angesichts der Änderungen im Jahressteuergesetz 2022 diese Fragen schon beantwortet:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html

hildefeuer 
Fragesteller
 28.12.2022, 16:41

Bei dem link geht es um Umsatzsteuerbefreiung von Neuanlagen ab 2023.

0
gandalf94305  28.12.2022, 16:42
@hildefeuer

Und weiter unten steht:

Fällt beim Betreiben einer Photovoltaikanlage zukünftig Umsatzsteuer an?

In der Regel fällt bei der Einspeisung von Strom künftig keine Umsatzsteuer mehr an. Etwas anderes gilt lediglich, wenn der Betreiber der Photovoltaikanlage auf die Anwendung der sogenannten Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) verzichtet.

0
hildefeuer 
Fragesteller
 28.12.2022, 16:49
@gandalf94305

Dieser Satz hat ja keine Bedeutung für den Eigenverbrauch. Der wird ja nicht eingespeist, sondern vor Ort verbraucht. Verzichtet man auf §19 wird man ja Umsatzsteuerpflichtig und muss zahlen, wie es bei mir in der Vergangenheit war.

0
hildefeuer 
Fragesteller
 28.12.2022, 16:53
@hildefeuer

Das widerspricht jetzt allen Regeln die ich kenne und auch gelernt habe. Der Eigenverbrauch ist ja eine Privatentnahme, wäre Umstatzsteuerpflichtig, wenn ich als Unternehmer Umsatzsteuerpflichtig bin. Bin ich "Kleinunternehmer §19" bin ich es nicht. Eine Privatentnahme als Kleinunternehmer ist doch nicht Umsatzsteuerpflichtig? Oder ist das neu?

0
gandalf94305  28.12.2022, 19:40
@hildefeuer

Das verstehe ich nicht als Bezug auf den Eigenverbrauch, sondern auf die "Einspeisung von Strom", d.h. die Abgabe elektrischer Leistung an den Versorger. Darauf wäre normalerweise USt. zu berechnen, jedoch nicht für Kleinunternehmer nach §19 UStG. Nur wenn man nicht §19 UStG in Anspruch nimmt, dann verhält es sich wie gewöhnlich unter Unternehmern und die USt. wird berechnet (muss dann aber auch abgeführt werden).

Für den Eigenverbrauch gibt es eine Privatentnahme (genauer: unentgeltliche Wertabgabe) unter Berechnung der USt. für Regelbesteuerte (was manche gewählt haben, um die Vorsteuer aus der Investition zurückzuerhalten, was nun aber ab 2023 obsolet wird, da die USt. ja für PV-Equipment auf 0% gesenkt wird, quasi also jeder den Vorsteuerabzug bekommt), aber für Kleinunternehmen natürlich ohne USt.

Den Regelbesteuerten kostet also 1 kWh die USt. auf die vom Versorger fiktiv bezogene Leistung (die aber unentgeltlich ja aus der eigenen Anlage entnommen wurde), während der Kleinunternehmer keine USt. abführen muss.

Siehe 2.5 Abs. 15.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer_Anwendungserlass/umsatzsteuer_anwendungserlass.html

Ab 2022 fällt die Einkommensteuer auf PV-Anlagen weg, d.h. die bei weitem meisten privaten Anlagen werden damit vollständig steuerfrei arbeiten: §3 Nr. 72 EStG.

0
hildefeuer 
Fragesteller
 30.12.2022, 12:57
@gandalf94305

Nein ich denke das liegt woanders begründet. Ich bekomme eine Vergütung lt. EEG2010 auf den Eigenverbrauch. Der Verteilnetzbetreiber bucht meine 1000Kw/h (2021) als Eigenverbrauch mit MWST als geliefert, weil der Strom über seinen Generator-Zähler läuft, mein Haus aber nicht verlässt.

EEG 2010 war 34,05ct incls MWST Einspeisevergütung,

Eigenverbrauchvergütung bis 30% 17,67ct incls. MwSt.

Ab 30% Eigenverbrauch bekomme ich 22,05ct incls. MwSt.

Mal sehen ob ich 2023 mit E-Auto und Wärmepumpe auf über 30% =2100kw/h komme. Voraussichtlich ja.

Das Jahressteuergesetz 2022 wird dem Verteilnetzbetreiber noch nicht vorliegen.

0
hildefeuer 
Fragesteller
 30.12.2022, 13:10
@hildefeuer

Meine PV-Anlage und die Zähler funktionieren so:

PV-Module -- PV-Wechselrichter -- Generatorzähler -- Hausnetz -- Zweitarifzähler -- Stromnetz Netzbetreiber

Die rechnen jetzt den Generatorzähler innerhalb Ihres Bilanzierungsbereichs obwohl mein privates Hausnetz dazwischen ist.

0