Photovoltaik auf vermieteter Immobilie

1 Antwort

1. Warum sollte das Haus Betriebsvermögen werden, ihr vermietet doch nicht an die Elektrizitätsgesellschaft. Es gibt keinen Zusammenhang mit dem Gewerbe PV-Anlage und den Einkünften aus V+V

2. Der "Eigenverbrauch" der Mieter ist Stromverkauf von Euch an die Mieter. Ihr müsst mit denen einen Liefervertrag abschließen. Das sind dann Betriebseinnahmen bei der PV-Anlage

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Das Problem ist, dass es nicht zur Mitunternehmerschaft kommt. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt/Main kommt zu dem Schluss, dass es bei Mitunternehmerschaften, die eine Photovoltaikanlage auf einem Dach eines vermieteten Hauses betreiben, zur gewerblichen Infizierung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung führt. Das Betreiben einer Photovoltaikanlage ist eine gewerbliche Tätigkeit nach dem Einkommensteuergesetz. Der Gewinn aus der Photovoltaikanlage unterliegt auch der Gewerbesteuer. Reine Vermietungseinkünfte sind nach den derzeit geltenden Gesetzen zwar einkommensteuerpflichtig aber nicht gewerbesteuerpflichtig. Dies bedeutet nun, dass durch die Infizierung nicht nur auf den Gewinn aus der Photovoltaikanlage Gewerbesteuer anfällt, sondern auch der bisher gewerbesteuerbefreite Überschuss aus den Vermietungseinkünften der Gewerbesteuer zu unterwerfen ist. Eine Infizierung wird derzeit angenommen, wenn der gewerbliche Umsatz mehr als 1,25 % des gesamten Umsatzes ausmacht. Das ist selbst bei einer kleine Anlage meist der Fall. Wie kann man also verhindern, dass Anlage und Hausvermietung eine "Firma" bilden? Fällt beim Stromliefervertrag mit dem Mieter Umsatzsteuer an oder ist dies als Nebenleistung für die umsatzsteuerbefreite Miete frei?

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