Darf mein Untermieter meine Post vernichten?
Ich musste zum Ende eines Untermietverhältnisses (1 Jahr) feststellen, dass mein Untermieter ohne den geringsten vorherigen Hinweis sämtliche Post vernichtet hat. Es wurden teilweise Rechnungen per Foto (übrigens auch ohne explizite Erlaubnis zur Öffnung) an mich weitergeleitet.
Ich bin mir schon ziemlich sicher, dass dieses Verhalten nicht rechtens war. Ich würde aber gerne wissen, wie schlimm genau das Vergehen ist. Der Grund: Während des Untermietverhältnisses ist ein Wertgegenstand aus dem Keller verschwunden, zu welchem nur der Untermieter die Schlüssel hatte. Ich will nun die Kaution einbehalten. Der Untermieter droht mir jetzt aber mit seinem Anwalt. Ich glaube im Recht zu sein und mache mir noch keine allzu großen Sorgen. Ich würde dennoch gerne wissen, ob mir die Situation mit der Post weiterhelfen könnte, da der Untermieter zumindest das schon bekennen musste.
Ich entschuldige mich für diese Doppelfrage und hoffe, dass mir dennoch jemand weiterhelfen kann.
1 Antwort
Das Vernichten der Post dürfte eine Sachbeschädigung darstellen (§ 303 StGB). Das unbefugte Öffnen der Post erfüllt den § 202 StGB, der Untermieter wird hier aber vermutlich ein mündliches oder konkludentes Einverständnis deinerseits behaupten, wenn du nicht nachweisen kannst, dass du ihm derartiges Verhalten explizit untersagt hast. Eine stillschweigende Duldung deinerseits nach Kenntniserlangung über den Sachverhalt könnte hier ausreichen, zumindest um hinreichende Zweifel an der Strafbarkeit zu begründen.
Hinsichtlich des von dir unterstellten Diebstahls solltest du schon handfeste Beweise haben, ansonsten wird da strafrechtlich nicht viel draus.
Was am Ende hinsichtlich etwaige Schadensersatzansprüche zivilrechtlich aus der Sache wird, ist noch deutlich schlechter abzuschätzen. Ich würde einen solchen Prozess nicht ohne Anwalt führen. Fraglich ist aber, ob der Untermieter unter den gegebenen Umständen tatsächlich klagt.
Ich denke ein nachlässiges Offenlassen des Kellerabteils ist wahrscheinlicher als Diebstahl
Dann wäre das in Detail zu prüfen. Ich bin mir hier nicht sicher, welche Haftungsregelungen hier greifen. Wenn dein Untermieter hier nur für diejenige Sorgfalt einzustehen hat, "welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt", müsstest du u. U. grobe Fahrlässigkeit nachweisen.
Vielen Dank, das hilft mir schon weiter! Also ich habe einen Zeugen und diverse Chatverläufe, die bestätigen dass zum Zeitpunkt als ich die Wohnung verlassen habe, der Wertgegenstand (ein Desktop-PC, also nicht etwas was man auch einfach mal verlegt oder dergleichen) sich noch im Keller befunden hat. Als ich nach einem Jahr wiederkam, war der PC nicht mehr da. Ich denke ein nachlässiges Offenlassen des Kellerabteils ist wahrscheinlicher als Diebstahl.