Übungsleiterpauschale und Steuer?

3 Antworten

Ich frage mich, warum die Leute immer und immer wieder wissen wollen, ob sie eine Erklärung abgeben müssen.

Es werden Abermillionen verschenkt durch Nichtabgabe -fast jeder Arbeitnehmer hat eine Erstattung zu erwarten.

Angelsiep  11.02.2018, 11:34

Ich kann diese Leute verstehen. Es gibt viele Leute, die vermuten, oft zurecht,

daß sie keine Rückzahlung erwarten können.

Für unerfahrene ist es ein Aufwand von mehreren Stunden, verständlich, daß sie das vermeiden wollen.

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Leider weiß ich jetzt immer noch nicht ob ich die Steuer machen muss. Ich will hier auch keine Grundsatzdiskussion lostreten! Ein einfaches "ja, du musst!" oder"nein, du musst nicht" wäre wunderbar. Wieso denn immer richten, anstatt zu helfen? Werde schon meine Gründe haben wieso.

LittleArrow  11.02.2018, 13:53
Werde schon meine Gründe haben wieso.

Damit verhinderst Du eine vollständige bzw. richtige Beantwortung.

Eine Übungsleiterpauschale in dieser Höhe alleine erzwingt keine Abgabe einer Steuererklärung. Da Du über Dein übriges Einkommen nichts geschrieben hast, kannst Du dazu auch keine vollständige Antwort erwarten.

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Johnbonwachs 
Fragesteller
 11.02.2018, 15:35
@LittleArrow

Vielen Dank für die Antwort erstmal. Es ist erstmal eine zeitliche Frage.Da ich noch keine Steuererklärung machen musste und ich im Moment keine Zeit habe.

Zu meinem weiteren Einkommen: Anstellung als Angestellter ca. 2800€ im Monat und 120€ als Übungsleiter und 320€ aus einer Lehrtätigkeit für einen Schwangerschaftsberatungsstelle. Die beiden letzten Beträge habe ich insgesamt im Jahr verdient. Muss ich auf Grund dieser Beträge eine Steuererklärung abgeben? Vielen Dank für eure Hilfe

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LittleArrow  12.02.2018, 15:48
@Johnbonwachs

"Keine Zeit" ist kein Grund für die Nichtabgabe der Einkommensteuererklärung. Vielleicht verpasst Du dadurch Deine Steuerrückerstattung?

So wie es bei Dir aussieht, bleibt doch die Übungsleiterentschädigung außen vor (siehe den früheren Link!) oder bist Du anderer Meinung?

Die Einkünfte aus Lehrtätigkeit (also Bruttoeinnahmen von € 320 minus € X für unbenannte und unbezifferte Werbungskosten, z. B. Fahrkosten) sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Da sie aber mit "unter € 410" zu den Sonstigen Einkünften (Anlage S) gehören, werden sie nicht versteuert, sondern erst beim Überschreiten der € 410-Grenze.

Es könnte aber auch sein, dass Deine Lehrtätigkeit unter eine weitergehende Steuerbefreiung bis € 2.400 fällt, wenn dies zutreffend ist:

https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/l/lehrtaetigkeit-und-unterrichtsverguetung-lexikon-des-steuerrechts/#D063097700012

Es ist immer wieder schön, die Fakten bröckchenweise serviert zu bekommen, vermutlich weil die Frage nichts kostet.

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Hier Informationen zur Versteuerung bei Übungsleiterpauschalen:

https://www.steuernetz.de/lexikon/aufwandsentschaedigungen

Ist eine Steuererklärung abzugeben etwas Krankhaftes oder Anstössiges? Ich verstehe daher Deine Frage nicht. Selbst wenn Du den zweithöchsten Einkommensteuersatz zahlen müßtest, bliebe noch mehr als 50 % für Dich übrig!!!

Und selbst der Normalo mit Weihnachtsgeldzahlung, einem verdienstfreien Monat, Kirchensteuer oder einigen Spenden erhält idR eine Steuerrückzahlung.

Und von den gezahlten Steuern erhältst Du noch begrenzt 20 % an Kosten für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen (z. B. Schornsteinfeger, Heizungswartung aus der Mietnebenkostenabrechnung) zurück.

Also ran an die Arbeit!