Treppenreinung im haus..Darf der vermieter mir Trotzdem Putzgeld anrechnen?

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Wohnst du in einem Mehrfamilienhaus mit X Parteien, so trägst du von bestimmten Kosten, z.B. Treppenhausreinigung einen Anteil von 1/X, wenn der Umlageschlüssel die Anzahl der Wohnungen im Haus ist.

Wenn aber der Umlageschlüssel die anteilige Wohnfläche ist, so trägst du für die (Treppenhausreinigung * Anzahl deiner Qm / Anzahl aller Qm) eben diesen Anteil.

Würdest du stattdessen die -nichtumlagefähige- Hausverwaltung betreiben, so bekämst du eine monatliche Pauschale und würdest als Mieter nicht anteilig belastet.

Du wirst doch für das Putzen bezahlt. Oder ist es etwa so, dass Du Deinen eigenen Treppenanteil kostenlos putzt? Nur im letztgenannten Fall ginge es nicht, das über Nebenkosten abzurechnen.

Wenn jemand anders das Treppenhaus reinigen würde, müsstest Du das doch auch bezahlen und schließlich bekommst Du doch einen Lohn für das Putzen. Also ist es schon richtig, dass Du Dich quasi selbst bezahlst.