Kann einem der Vermieter vorschreiben wie man vor dem Haus parkt?

3 Antworten

Wenn die Fläche nicht Eigentum des Vermieters ist und er sie auch nicht von der Stadt gepachtet hat, dann geht es ihn einen feuchten Quark an, wer da wie genau parkt.

Allenfalls bei Verstoss gegen die StVO könnte er Deinen Kollegen natürlich anzeigen.

Ja!

Vielleicht hat der Vermieter ein Pacht- oder Nutzungsrecht der Parkfläche und kann daher als "Hausherr" die Art der Nutzung vereinfacht vorschreiben. Das geht, ohne Eigentümer zu sein.

Man parkt vernünftigerweise so, dass andere Fahrzeuge auch noch parken und die Benutzer in ihre Fahrzeuge ein- und aussteigen können. Zugleich vermeidet man beim Parken jegliche Sach- und Personenbeschädigung. Vielleicht sind diese Binsenweisheiten Deinem Kollegen noch nicht so geläufig, weil er erst gerade eine Führerschein gemacht hat?

Nein, wenn es öffentlicher Parkraum ist. Dann gilt aber auch das Verbot der Personen- und Sachbeschädigung.

Wenn es eine öffentliche Fläche ist gilt nurdeas Bewohnerparken nach Strassenverkehrsgesetz. Dazu bedarf es eines Parkausweises, der vom jeweiligen Bewohner bei der zuständigen Behörde der Gemeinde beantragt werden muss.

Rechte für einen Eigentümer/Vermieter sind dazu nicht vorgesehen. Insofern ist das Ansinnen des Vermieters ohne rechtlichen Belang und berechtigt auch dazu, diesbezügliche Regelungen in einen Mietvertrag zu scheiben - das wäre rechtswidrig und eder Vermieter würde jeden Rechtstreit vor Gericht verlieren.