Trassentür?

2 Antworten

Nur wenn ein Fremdschaden vorliegt, Wenn das einfach ein Abnutzungsschaden ist, das musst du oder falls du Mieter bist, der Vermieter die Tür reparieren und zwar zeitnah. Sonnst entfällt ggf der Versicherungsschutz, wenn bei Einbruch festgestellt wird, das die Tür offen war.

Für technische Probleme / Defekte Deiner Terassentür ist der Hauseigentümer / Vermieter zuständig.