Trading 212 Gewinne?

1 Antwort

Gewinne müssen grundsätzlich als "Einkünfte aus Kapitalvermögen" in der Steuererklärung angegeben und unter Abzug des Freibetrages versteuert werden. Da gibt es keine Umgehung. Jedes Geschäft zählt für sich.

Eine "Reinvestition", also Verkauf und Investition evtl. Gewinne, also ein neuer Kauf, ist ein neues Geschäft, dessen mögliche Gewinne erneut versteuert werden müssen.

Allenfalls können Gewinne und Verluste unter bestimmten Voraussetzungen verrechnet werden.