Titulierte Forderung aus Schufa vorzeitig löschen lassen. Wie gehe ich vor?
Hallo ihr lieben... ich würde gerne eine titulierte Forderung aus der Schufa vorzeitig löschen lassen. Wie gehe ich jetzt am besten vor. Ich habe ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher, dass der Betrag bezahlt ist und vom Amtsgericht die Bestätigung der Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis.( dieser ist aber schon aus der Schufa gelöscht)
Kann ich mit diesen Sachen mich sofort an die Schufa wenden oder sollte ich vorher noch, mich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen?
2 Antworten
Kann ich mit diesen Sachen mich sofort an die Schufa wenden oder sollte ich vorher noch, mich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen?
Das kannst Du Dir "schenken" .....
Dieser Eintrag wird nach den "hauseigenen" Regeln der Schufa gelöscht werden - solche Negativ-Einträge bleiben drei Jahre lang gespeichert, ausgehend vom Ende des Kalenderjahres, in dem die Forderung bezahlt wurde.
Es gibt keine Option der vorzeitigen Löschung. Der Eintrag bleibt 3 Jahre ab Erledigung vermerkt.
Die vorzeitige Löschung gilt nur für das Schuldnerverzeichnis und damit für den Eintrag über die Vermögensauskunft/nichtabgabe, je nachdem was erfolgt ist.
Das hatte dann aber andere Gründe, aber nicht, weil es ein Recht darauf gibt.
Trotzdem habe ich die Möglichkeit eine Löschung zu veranlassen.
Dann sag Bescheid wie das klappt, damit wir alle was von haben.
Komisch, bei einer anderen Forderung, die tituliert war und später erst die Erledigung stattgefunden hat, ist sie sogar ohne meines Zutuens aus der Schufa komplett gelöscht wurden