In der Schufa steht "Antrag auf Mahnbescheid" als Bemerkung was genau heißt das?

2 Antworten

Es wäre mir neu, dass Inkassounternehmen "Bemerkungen" bei der Schufa einmelden - vielmehr sind m.W. alle Einmeldungen standardisierte Meldemerkmale. Es ist auch nicht so, dass die Schufa verpflichtet wäre, diese nach Begleichung der zugrundeliegenden Schuld zu löschen. Sofern die Einmeldung unter Beachtung des BDSG erfolgt ist, insbesondere also zuvor angekündigt wurde, die Fristen eigehalten wurden und der Forderung nicht widersprochen wurde, muss der Eintrag nur als "erledigt" gekennzeichnet werden. Dies wird nicht durch aktives Handeln des Schuldners ausgelöst, sondern der einmeldenden Stelle (also hier: des Inkassobüros). Das Inkassobüro sollte belegen können, dass die Erledigung an die Schufa gemeldet wurde. Damit ist der Eintrag nicht weg, sondern lediglich als weniger negativ interpretierbar. Eine Löschung kann in solchen Fällen aus Kulanz erfolgen. So, wie ich die Fragestellung lese, hat das Amtsgericht in dieser Angelegenheit damit überhaupt nichts zu tun (von dort wird nicht mit der Schufa kommuniziert). Nach alledem die Selbstauskunft zu beantragen (siehe vorherige Antwort) ist dann tatsächlich sinnvoll.

Die Bestätigung im Original (natürlich nach Kopie für eigene Unterlagen) zusammen mit Aufforderung zur sofortigen Löschung an die Schufa senden, am besten per Einschreiben. Sicherheitshalber würde ich vorher bei der Schufa telefonisch erfragen, welche Unterlagen die genau benötigen und wie lange die Bearbeitung dauern wird. Dies sollte nur wenige Tage benötigen. Die Schufa ist ja täglich telefonisch zu erreichen und muss derartige Fragen kostenlos beantworten. Ausserdem würde ich auch darauf hinweisen, dass der Score zu berichtigen ist, ggf. ab Datum der Erledigung. Wenn Du in diesem Jahr noch keine kostenlose Selbstauskunft angefordert hast, ist es aus meiner Sicht ratsam, das Schufa-Formular für eine Selbstauskunft im internet runterzuladen und gleich mit eigener Unterschrift dazulegen und alles per Post an Schufa zu schicken. Bearbeitung sollte noch in diesem Jahr erfolgen, einschließlich Erhalt der - korrigierten - Selbstauskunft.