Testament Schwester das Haus bekommen?

4 Antworten

Kein Erblasser braucht sich die Zustimmung des Erben für den Inhalt des Testaments einzuholen.

Allerdings braucht auch kein Erbe mit weniger als der Hälfte des gesetzlichen Erbteils zufrieden zu sein. Er kann dann Pflichtteilsansprüche geltend machen.

Interessant an Deinem Fall ist, dass Du ja nicht etwa enterbt bist, sondern, dass Dir Dein Anteil am Erbe durch Ratenzahlung gewährt werden soll.

Im Grunde wäre es nun Aufgabe für einen Finanzmathematiker zu ermitteln, welchen aktuellen Wert dieser Anspruch hat. Erst dann steht nämlich fest, ob Du Pflichtteilsansprüche geltend machen kannst.

Das letzte (2014) Testament ist gültig.

Zusätzlich zu den anderen Antworten hier. Du schuldest deiner Schwester natürlich eine Miete, wenn du in dem Haus wohnen bleiben willst.

Ergo müsstet ihr das ganze gegenrechnen.

"und bin nicht einverstanden mit dem Testament 2014"

Dein gutes Recht, ändert aber nichts daran, dass Du am Testament nichts ändern kannst!

Das ist nun mal der letzte Wille des/der verstorbenen!