Tattoo Urheberrechte?

1 Antwort

https://www.urheberrecht.de/tattoo/

u.a. ........" Veröffentlichen Sie Fotos im Internet, auf denen die Tätowierung zu sehen ist, sollten Sie den Urheber (solange er dies wünscht) angeben. Denn in § 13 UrhG heißt es:

Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.

"