Tankkartenweiternutzug bei unbezahltem Urlaub, wenn Auto voll versteuert wird?
Hallo,
ich habe einen Dienstwagen, den ich voll versteuere und privat nutzen darf inkl. Treibstoff + km. Jetzt habe ich für 1,5 Monate unbezahlten Urlaub. Davon einen vollen Monat für den ich das Auto komplett abgeben und nicht versteuern muss. Das ist klar. Wie ist das jedoch mit dem halben Monat? Ich muss den vollen Satz versteuern, darf das Auto auch fahren, ABER soll meine Tankkarte abgeben. Ich würde denken, dass ich die Tankkarte behalten darf solange ich die Steuern zahle, oder? Ich finde leider nichts dazu im Internet, kann mir jemand weiterhelfen?
Danke für eure Hilfe!
3 Antworten
Ich finde dazu, dass es abhängig ist vom Arbeitsvertrag oder Dienstwagenüberlassungsvertrag und dass manche Unternehmen dazu Richtlinien haben.
Und tatsächlich sind diese Regelungen zwischen Dir und dem Arbeitgeber natürlich unabhängig davon, was Du zu versteuern hast. Das eine ist das Verhältnis AG -AN, das andere AN -FA.
Für mich sind beide Seiten verständlich:
Du zahlst Abgaben auf einen geldwerten Vorteil, den Du dann nur eingeschränkt hast.
Aber ich kann auch einen Arbeitgeber verstehen, der nicht unbegrenztes privates Tanken für extrem weite Privatfahrten bereit ist zu übernehmen ( und da können natürlich gerade im Urlaub sehr viele private km zusammen kommen). Das scheint öfters so geregelt zu sein, dass freies Tanken während des Urlaubs ausgeschlossen ist.
Kommentar gelöscht.
Erkläre doch mal, was die Tankkarte mit der Steuer zu tun hat.
Hängt die Tankkarte nicht mit den versteuerten Kilometern zum Wohnort zusammen? Wenn die Kilometer nicht versteuert werden, gibt es ein Fahrtenbuch. Und Kollegen, die in Elternzeit gehen, geben auch die Tankkarte ab, müssen allerdings die Kilometer nicht versteuern.