Stromanbieter kündigen - greift Sonderkündigungsrecht?
Hallo,
ich bin seit bald einem Jahr aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Damals hat mein Bruder aus finanziellen Gründen für mich den Stromvertrag übernommen. Heute bekam ich einen Anruf von meiner alten Vermieterin, die neue Mieterin kann sich nicht neu anmelden, weil der Strom noch über uns läuft.
Ich weiß, damals bei meinem Umzug wollte mein Bruder kündigen, aber es hieß von dem Stromanbieter er müsse noch abwarten bis der Vertrag ausgelaufen ist, egal ob jemand anderes drin ist oder nicht.
Da ich nichts mehr von meinem Bruder diesbezüglich gehört hatte, dachte ich es sei mittlerweile schon erledigt.
Jetzt erwartet die Nachmieterin natürlich, dass der Vertrag gekündigt wird. Kann der Stromanbieter das wegen der Vertragslaufzeit weiter laufen lassen oder gilt demnach das Sonderkündigungsrecht?
Ich kenne mich da leider zu wenig aus und würde aber ungern mit meiner alten Vermieterin deswegen streiten müssen.
2 Antworten
Ergänzend stellt sich mir noch die Frage: hat dann Dein Bruder die ganzen Zeit noch Strom weiterbezahlt? Das müsste ihm doch eigentlich aufgefallen sein? Wann ist er denn selbst ausgezogen aus der Wohnung?
Ansonsten muss Dein Bruder das schnellstmöglich nachholen und seinen Auszug dem Versorger mit Angabe des Zählerstandes mitteilen, damit der Vertrag abgerechnet werden kann und die neue Mieterin starten kann. Sie hat ja dann entsprechend erstmal über den Vertrag Deines Bruders Strom bezogen. Demnach müsste er sich mit ihr noch einigen, wie ihr Verbrauch seit Einzug abzurechnen ist.
Was dein Bruder da erzählt hat, war nicht richtig.
Du meldest einfach den Auszug und damit ist der Vertrag beendet, solltest du keinen Umzug melden und sagen, du willst an der neuen Anschrift auch Strom beziehen.