Stornokosten auch für eingetragene Mitreisende?

1 Antwort

Die Buchung erfolgt durch eine Person: Dich. Damit bist Du Vertragspartner des Reisebüros bzw. des Veranstalters, hast also auch die Haftung für die Begleichung der Reisekosten.

Im Innenverhältnis wurdest Du natürlich von der Freundin beauftragt, die Reise für sie mit zu buchen, d.h. bei Stornierung von ihrer Seite aus hättest Du einen Anspruch gegen sie auf Erstattung der Stornokosten. Letztendlich war die Stornierung ja ihr Verschulden. Allerdings könnte man argumentieren, daß sie nur ihren Anteil an den Stornokosten tragen sollte, da bei der Buchung einer Reise ja von beiden Parteien das Risiko einer Stornierung aufgrund Trennung getragen wird. Ob hier die "Schuldfrage" wirklich so einfach greift, vermag ich nicht zu sagen.

Wenn Du nicht alleine reisen möchtest, sondern eine andere Person mitnimmst, dann wäre dies lediglich eine Änderung des Namens, was i.a. kostenfrei gehen sollte, solange noch nicht irgendwelche Flugtickets ausgestellt sind.