Steuern - Auto privat und gewerblich

3 Antworten

Ja, das können Sie. Sie müssen aber ein ganzes Jahr Ihre Quittungen sammeln. Sogar die Autowäsche wird angerechnet. Und obendrein ein Autoschaden/ Unfall! Eben nur Quittungen und Gutachten mit in die Steuererklärung mit einreichen.

Es ist möglich für das Auto die geschäftlichen Kilometer mit a 0,30 Cent pro km bei der Steuererklärung anzugeben. Zu empfehlen ist auf alle Fälle da ein Fahrtenbuch zu führen als Nachweis. Wenn Du da die Kilometer geschäftlich & privat da Richtig einträgst ist das kein Problem. Wenn alles passt darf man den geschäftlichen Prozentsatz absetzen von der Steuer virtel, hab oder am Jahresende. Meine Nachbarin bekommt sogar auch die Kosten für die Waschanlage zurück es ist Wichtig alle Belege da zu Sammeln und beim Finanzamt mit einreichen.

Doch doch doch ABER:

ist schwierig, weil du beweisen musst wie viel wirklich geschäftlich ist und wie viel privat ist. Es gibt zum Beispiel die Möglichkeit ein Fahrtenbuch zu führen. In dem muss dann jedesmal wenn du fährst aufgelistet sein, ob es geschäftlich war oder privat. Am Ende des Jahres nimmt man dann die gesamt Kilometer, teil es in privaten Prozentsatz und geschäftlichen Prozentsatz und dann gehen diese Angaben ans Finanzamt. Wenn alles passt darf man den geschäftlichen Prozentsatz absetzen von der Steuer. Es ist nur sehr mühsam und wenn es nicht passt, dann nimmt es das Finanzamt auch nicht an...

Tina34  22.02.2012, 16:19

.... ich erhebe jetzt mal leise Einspruch. Das Auto gehört nicht zum Betriebsvermögen und da möchte ich das Finanzamt sehen das das so wie von dir vorgeschlagen anerkennt!

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Tina34  22.02.2012, 16:23

Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke genutzt werden und deren betrieblicher Nutzungsanteil über 50 % beträgt.

Auch hier widerspreche ich mal. Das was du vorschlägst macht man bei der Fahrtenbuchmethode wenn das Auto zum Betriebsvermögen gehört.

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