Steuerfreibetrag bei Midijob und Festanstellung?

3 Antworten

Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. 

Somit werden alle Einkünfte eines Jahres in der Einkommensteuererklärung zusammen geführt und dann die Steuer berechnet.

Du schreibst über die Einkünfte nur bruchstückhaft. 

Von den 800,- pro Monat in den ersten 5 Monate ist keine Lohnsteuer abgezogen worden. Für die 200,- Honorar (wie hast Du den Jahresgewinn ermittelt?) sind keine Vorauszahlungen entrichtet worden.

Also wenn "regulärer Vollzeitjob" z. B. bedeutet 3.000,- für 5 Monate, wären die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 15.000,- + 4.000,- (für die ersten 5 Moante)= 19.000,- - Arbeitnehmerfreibetrag = 18.000,- Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit. Dazu die 5 * 200,- = 1.000,- aus der Honorartätigkeit.

Davon geht noch Verschiedenes runter (Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben etc.) das führt zum zu versteuern Einkommen.

Wenn wir den Einkommensteuerbescheid sehen würden, könnten wir es Dir genau sagen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Welchen "Steuerfreibetrag von ca 8000€" meinst Du?

Du meinst sicherlich den Grundfreibetrags von 8.652 Euro. Jahreseinkommen, die darunter liegen müssen keine Steuern zahlen.

Bei einem Minijob wird bei Steuerklasse 1-4 keine Lohnsteuer einbehalten. Dennoch, sind die Einkünfte mit sämtlichen anderen Einkünften zusammenzurechnen und müssen komplett versteuert werden.

Ich gehe davon aus, dass Du mit Minijob, Gewinn aus Selbständigkeit und Vollzeitstelle deutlich über den Grundfreibetrag kommst.

Leider schreibst Du nichts, ob auf dem Minijob Lohnsteuer abgeführt wurde. Falls nicht, kommt es natürlich zu einer Nachzahlung. Denn dann wurde nur für die Vollzeitstelle Lohnsteuer abgeführt.

Grob mal folgende Erklärung:

Steuern aus dem Midijob und der späteren regulären Beschäftigung sind i.d.R. bereits vom Arbeitgeber, gemäß deiner Steuerklasse berechnet und abgeführt worden.

Der Gewinn (nach Abzug deiner Kosten) aus deiner Selbstständigkeit (200 €) wird auf dein Einkommen aus abhängiger Beschäftigung aufgeschlagen. Daraus ergibt sich dein Gesamteinkommen, welches versteuert wird. Folglich musst Du Steuern nachzahlen.

Schau mal hier: http://www.grundtabelle.de/Grundtabelle-2017.pdf

bzw. hier: http://www.grundtabelle.de/Grundtabelle-2016.pdf