Steuerfreibetrag bei Midijob und Festanstellung?
Moin Moin,
ich habe gestern Post vom Finanzamt bekommen und bin etwas überrascht. Hoffe, Ihr könnt mir da helfen!!!
Also mal vorweg. Ich habe 2016 die ersten 5 Monate einen Midijob (800€ im Monat) und eine selbstständige Tätigkeit als Lehrkraft gehabt (ca. 200€ im Monat).
Danach habe ich 2 Monate nicht gearbeitet und dann eine regulären Vollzeitjob angefangen.
Jetzt soll ich Geld nachzahlen und habe eigentlich damit gerechnet, dass ich gut was zurückbekomme.
Ich habe das für mich so gerechnet: Es gibt einen Steuerfreibetrag von ca 8000€. Dieser wird so ziemlich von meinen Jobs in den ersten 5 Monaten ausgereizt. Danach arbeite ich regulär und zahle darauf natürlich automatisch steuern.
Woher kann dan die Nachzahlunge kommen ??
oder rechne ich das komplett falsch und der Steuerfreibetrag ist schon in meinen Abgaben berücksichtigt und ich muss mein Einkommen der ersten 5 Monate nachversteuern.
Erwarte da jetzt keine genaue Analyse, aber eine grobe Einschätzung wäre wirklich suuuuper nett.
DANLE
3 Antworten
Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer.
Somit werden alle Einkünfte eines Jahres in der Einkommensteuererklärung zusammen geführt und dann die Steuer berechnet.
Du schreibst über die Einkünfte nur bruchstückhaft.
Von den 800,- pro Monat in den ersten 5 Monate ist keine Lohnsteuer abgezogen worden. Für die 200,- Honorar (wie hast Du den Jahresgewinn ermittelt?) sind keine Vorauszahlungen entrichtet worden.
Also wenn "regulärer Vollzeitjob" z. B. bedeutet 3.000,- für 5 Monate, wären die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 15.000,- + 4.000,- (für die ersten 5 Moante)= 19.000,- - Arbeitnehmerfreibetrag = 18.000,- Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit. Dazu die 5 * 200,- = 1.000,- aus der Honorartätigkeit.
Davon geht noch Verschiedenes runter (Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben etc.) das führt zum zu versteuern Einkommen.
Wenn wir den Einkommensteuerbescheid sehen würden, könnten wir es Dir genau sagen.
Welchen "Steuerfreibetrag von ca 8000€" meinst Du?
Du meinst sicherlich den Grundfreibetrags von 8.652 Euro. Jahreseinkommen, die darunter liegen müssen keine Steuern zahlen.
Bei einem Minijob wird bei Steuerklasse 1-4 keine Lohnsteuer einbehalten. Dennoch, sind die Einkünfte mit sämtlichen anderen Einkünften zusammenzurechnen und müssen komplett versteuert werden.
Ich gehe davon aus, dass Du mit Minijob, Gewinn aus Selbständigkeit und Vollzeitstelle deutlich über den Grundfreibetrag kommst.
Leider schreibst Du nichts, ob auf dem Minijob Lohnsteuer abgeführt wurde. Falls nicht, kommt es natürlich zu einer Nachzahlung. Denn dann wurde nur für die Vollzeitstelle Lohnsteuer abgeführt.
Grob mal folgende Erklärung:
Steuern aus dem Midijob und der späteren regulären Beschäftigung sind i.d.R. bereits vom Arbeitgeber, gemäß deiner Steuerklasse berechnet und abgeführt worden.
Der Gewinn (nach Abzug deiner Kosten) aus deiner Selbstständigkeit (200 €) wird auf dein Einkommen aus abhängiger Beschäftigung aufgeschlagen. Daraus ergibt sich dein Gesamteinkommen, welches versteuert wird. Folglich musst Du Steuern nachzahlen.
Schau mal hier: http://www.grundtabelle.de/Grundtabelle-2017.pdf