Unter welchen Bedingungen kann man eine Direktversicherung (BAV) vorzeitig auflösen?

2 Antworten

Hallo GZBerlin,

die Antwort hängt in erster Linie davon ab, ob das Arbeitsverhältnis noch besteht und wer Versicherungsnehmer ist. Im laufenden Arbeitsverhältnis kann eine Direktversicherung mit Zustimmung des Arbeitgebers abgefunden und ausgezahlt werden. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist dies nur in den Grenzen des § 3 BertrAVG möglich, beispielsweise wenn es sich um eine Kleinstanwartschaft (unter 3.800,00 €) handelt.

Schau dir mal das hier an:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/kann-ich-meine-direktversicherung-vorzeitig-kuendigen_181869.html

Viele Grüße

MoNa

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich weiß nicht woher Ihr Eure Informationen habt , aber ich habe in deisem Jahr meine beiden Direktversicherungen gekündigt - ob es sinnvoll ist oder nicht steht hier nicht zur Debatte. Ich bekomme von beiden Gesellschaften Geld ausbezahlt was ich nun nachträglich versteuern muß. Das ich nicht einmal das von mir eingezahlte Geld wieder bekomme weiß ich - aber weiß ich das bei Fälligkeit????? Ich habe die Versicherung ganz einfach über meinem Arbeitgeber gekündigt. Nach Aussage der Versicherung müssen diese sagen das man nicht kündigen kann - dazu sind sie verpflichtet - aber energisch bleiben es geht .

Hallo Frank, sag mal wie hast Du deinen Brief an die Versicherung geschrieben ? Ich habe zur Zeit auch das Problem, und die wollen mir das Geld nicht auszahlen. Kannst Du mir nicht deinen Text zusenden per Mail ? Ich möchte das echt bald von Backe haben, zumalen ich bei meiner Firma nicht mehr bin. Würde mich echt freuen wenn Du Dich bei mir melden würdest.

Mit Freundlichen Grüßen Madison2006

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