3 Monate freiberuflich - danach angestellt: Frage zur Steuererklärung
Ich war von Januar - März 2011 freiberuflich tätig. Ab 01.04 war ich zu 50% angestellt und nebenberuflich noch selbständig tätig. Kann ich das alles in der Steuererklärung für Angestellte unterbringen, oder muss ich für die ersten drei Monate eine separate Steuererklärung abgeben? Vielen Dank für eure Hilfe!!
1 Antwort
Dein Finanzbeamter würde jubeln wenn er von Dir gleich mehrere EK-Steuererklärungen für ein- und dasselbe Jahr bekäme. Also keine Sorge, das paßt alles in eine. Du mußt nur die jeweils richtige Anlage raussuchen und ausfüllen.